Ebenso wie bei der Grundrente hat die Koalition sich auch auf die Umsetzung einiger von ver.di lange geforderten Verbesserungen in der betrieblichen Alterssicherung verständigt, unter anderem bei der sogenannten Doppelverbeitragung. Denn Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen auf Betriebsrenten sowie auf Kapitalauszahlungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Seit 2004 wird darauf der allgemeine Beitragssatz erhoben, den die Rentner*innen alleine tragen müssen. Während der Berufstätigkeit wird der Beitragssatz paritätisch finanziert. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber je die Hälfte zahlen.

Auf Druck unter anderem von ver.di soll jetzt die bisher geltende Freigrenze um einen dynamisierten Freibetrag ergänzt werden. Der würde dann auch für alle pflichtversicherten Betriebsrentenempfänger*innen mit einer Betriebsrente von mehr als 155,75 Euro pro Monat Entlastung schaffen. Etwa 60 Prozent der Empfänger*innen würden maximal den halben Beitragssatz bezahlen, die anderen würden nach Schätzungen von ver.di immer noch spürbar entlastet.

Allerdings gilt auch hier wie bei der Grundrente, dass der Beschluss des Koalitionsausschusses noch nicht das fertige Gesetz ist. Es wird jetzt auf das Gesetzgebungsverfahren ankommen, um die Beschlüsse mit Leben zu füllen. hla