die Gewerkschaftsjugend hat einen großen Erfolg errungen. Und dafür hat sie lange gekämpft. Ab dem 1. Januar des nächsten Jahres gilt das reformierte Berufsbildungsgesetz. Danach haben alle Auszubildenden, für die das Berufsbildungsgesetz gilt, Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr, im vierten Ausbildungsjahr sind es mindestens 721 Euro. Weitere jährliche Steigerungen sind bereits festgeschrieben, im Jahr 2023 soll die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr 620 Euro, im vierten 868 Euro betragen. Die Durchsetzung der Mindestausbildungsvergütung war bitter nötig. Per Tarifvertrag festgeschriebene Azubi-Vergütungen liegen zwar meist deutlich über der neu erstrittenen Untergrenze, aber für die Auszubildenden in tarifungebundenen Betrieben ist damit viel erreicht. Bericht auf Seite 10.

Und weil generell mit einem Tarifvertrag das Arbeitsleben besser und zum Vorteil für alle geregelt werden kann, streitet ver.di mit ihren Mitgliedern in den verschiedenen Branchen weiter entschieden für eine Stärkung der Tarifbindung. Und dabei konnte schon vieles erreicht werden – für ein besseres Leben und bessere Arbeit, für gerechtere Verteilung. Eine kleine Übersicht über die jüngsten Tariferfolge auf den Seiten 4+5, Leitkommentar auf Seite 15.

Roboter in der Arbeitswelt? Automa-tisierung? Die gibt es längst zuhauf. Aber ein sogenannter menschenähn-licher Roboter in der Pflege? In der Tagespflege-Einrichtung der Caritas in Erlenbach läuft gerade ein Test: Pepper heißt der kleine Roboter mit dem runden Gesicht. Er ist darauf programmiert, die Pflegebedürftigen mit Spielen und Rätseln zu beschäftigen oder auch zu Bewegungen zu animieren. Die Arbeit einer Pflegekraft ersetzen, das kann er nicht. Reportage auf den Seiten G4 und G5.

Die nächste "ver.di publik" erscheint Mitte Dezember. Bis dahin Ihnen und Euch eine gute Zeit!

Maria Kniesburges

Chefredakteurin der ver.di publik