ver.di ist in Hessen eine überaus erfolgreiche Verteidigerin des arbeitsfreien Sonntags. Als Mitglied der "Allianz für den freien Sonntag" nimmt federführend der ver.di-Fachbereich Handel aktiv Einfluss auf die bevorstehende Gesetzesänderung. Bernhard Schiederig, Landes-fachbereichsleiter Handel, fordert, "dass die Geschäfte am Sonntag generell geschlossen bleiben". Der arbeitsfreie Sonntag stehe unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. "Die Gesellschaft und damit unsere Familien, Freunde und Bekannte, brauchen einen gemeinsamen freien Tag in der Woche. Ohne Sonntag gäbe es nur noch Werktage."

Der Gesetzentwurf des Sozialministeriums berücksichtigt die inzwischen maßgeblich prägende höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung zum Thema. ver.di und die Allianz bewerten ihn als Schritt in die richtige Richtung, haben aber weitergehende Forderungen. Die hat ver.di am 17. Oktober bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetz im Landtag vorgetragen: Von Montag bis Freitag sollen die Geschäfte höchstens bis 20 Uhr, an Samstagen längstens bis 16 Uhr geöffnet sein.

Bei der Neuregelung der Ladenöffnungszeit lautet die höchst umstrittene Frage: "Zu oder auf am Sonntag?" Bürgermeister und Unternehmerverbände wollen Sonntagsöffnungen lediglich mit öffentlichem Interesse begründen. Der Gesetzentwurf des Sozialministeriums erlaubt wie bisher vier jährliche Sonntagsöffnungen pro Gemeinde, wenn es einen begründeten Anlass gibt. Genau um die Anlässe hat ver.di in den vergangenen Jahren viele Gerichtsprozesse geführt – und sämtlich gewonnen. Die Kommunen hatten die Anlässe nach ver.dis Auffassung zu lose begründet. Die hessischen Verwaltungsgerichte gaben ver.di recht.

Bernhard Schiederig: "Damit haben wir Rechtsgeschichte geschrieben. Wir haben dafür gesorgt, dass Gesetz und Rechtsprechung übereinstimmen, denn das Gesetz wurde zu lax ausgelegt." Dass Kommunalpolitiker und Händler jetzt aus bloßem öffentlichem Interesse sonntags öffnen wollen, lehnt Schiederig ab: "Den Händlern geht es einzig und allein darum, Sonntagsöffnung ohne Anlassbezug durchzuführen. Dazu gibt es keine Notwendigkeit." Im Dezember will der Landtag das neue Gesetz beschließen.

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