Ausgabe 01/2020
Produktiver und innovativer
(red.) Vor 100 Jahren wurde das Betriebsrätegesetz erkämpft. Heute regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Rechte von Interessenvertretungen in privatwirtschaftlichen Betrieben ab fünf Beschäftigten. Aktuell haben 41 Prozent der Beschäftigten dort einen Betriebsrat an ihrer Seite. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass Betriebsräte für bessere Arbeitsbedingungen sorgen und Mitbestimmung gleichzeitig dem gesamten Unternehmen nützt.
"Firmen mit Betriebsrat sind beispielsweise produktiver und innovativer, sie tun mehr für Aus- und Weiterbildung", sagt Norbert Kluge, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung. Er verweist auch darauf, dass mitbestimmte Unternehmen die Finanz- und Wirtschaftskrise vor einem Jahrzehnt deutlich besser bewältigt haben als andere. Er geht davon aus, dass die anstehenden großen Veränderungen in der Arbeitswelt sich mit Mitbestimmung erfolgreich bewältigen lassen.
Für Kluge gehört die Mitbestimmung zur DNA der sozialen Marktwirtschaft, sei ihr demokratisches Gestaltungsprinzip. Er kritisiert aber, dass es auch im 21. Jahrhundert immer noch Arbeitgeber gibt, die Mitbestimmung verhindern wollten. Versuche, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern, seien leider keine Einzelfälle.
Der Jurist Wolfgang Däubler, Autor vieler Standardwerke für Betriebsräte und Mitautor des Buches "Geschichte der Betriebsverfassung", fordert daher, dass das Betriebsverfassungsgesetz auch in diesem Punkt reformiert werden müsse. Dass Wahlverfahren insbesondere bei der erstmaligen Wahl so geregelt werden, dass einzelne Personen bei der Einleitung der Wahl nicht so in den Mittelpunkt treten müssen. So könne verhindert werden, dass sie berufliche Nachteile erfahren.
Während Wolfgang Däubler das Betriebsverfassungsgesetz bei der Bewältigung der Auswirkungen der Digitalisierung für ein gutes Instrument hält, sieht er bei aktuellen Problemen wie Folgen des Klimawandels und der Globalisierung durchaus Reformbedarf. Vorstellen könnte er sich unter anderem ein Initiativ- und Mitbestimmungsrecht für Betriebsräte, um die Klimabilanz des Unternehmens zu verbessern.