Ausgabe 06/2020
Kurzmeldungen
Nur eine Minimallösung
Corona-Prämie – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) haben sich auf eine Prämie für Pflegekräfte in Krankenhäusern geeinigt. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler bezeichnete sie allerdings als "Minimallösung". Von dem Bonus sollen lediglich bis zu 100.000 Pflegekräfte profitieren, also nur ein kleiner Teil der insgesamt 440.000 Pflegekräfte in Krankenhäusern. Der Bonus ist zudem beschränkt auf Kliniken, die eine bestimmte Mindestzahl von Covid-19-Fällen versorgt haben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, CDU, müsse auch, so Bühler, dafür sorgen, dass nicht nur der Einsatz aller Pflegekräfte sondern auch anderer Beschäftigter in den Krankenhäusern im Gesundheitswesen honoriert werden. "Alle Beschäftigten im Gesundheitswesen sind systemrelevant", sagte Bühler und verwies auf die beschlossene Prämie für die Altenpflege.
Petition brachte Durchbruch
Kurzarbeitergeld – Rund 50.000 Beschäftigte hatten bis Ende August eine Petition von ver.di und NGG unterschrieben, mit der sie sich für eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes stark gemacht haben. Gerichtet war sie an Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU, und die Parteien der großen Koalition. Dort scheint das Begehren auch angekommen zu sein, denn Ende August verständigte sich der Koalitionsausschuss darauf, das Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 zu verlängern. "Damit haben Unternehmen und Beschäftigte Planungssicherheit", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Besonders wichtig sei für viele Beschäftigte, dass die Aufstockung auf 80 bzw. 87 Prozent beibehalten werde. Es sei richtig, dass die im Zuge der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes entstehenden Kosten vom Bund übernommen würden. Somit werde der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit nicht belastet und sie bleibe handlungsfähig.
Mindestlohn senkt Lohngefälle
Lohnspreizung – Die sogenannte Lohnspreizung hat sich in Deutschland leicht verringert. Das meldet das Statistische Bundesamt. Damit ist der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden gemeint. Die Wissenschaftler*innen haben in ihrer Verdienst- strukturerhebung 2018 erstmals eine "Tendenz zur Lohnangleichung zwischen Gering- und Besserverdienenden" ausgemacht, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Besonders stark war die Abnahme des Verdienstabstandes in Ostdeutschland. Als Auslöser dieser Entwicklung nennen die Statistiker die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015.
Immer noch ungleich verteilt
Gleichstellung – 30 Jahre nach der Wiedervereinigung "ist die Gleichstellungsbilanz immer noch nicht ausge- glichen: nicht zwischen Ost und West und auch nicht zwischen Frauen und Männern." Die Ungleichheiten seien vor allen Dingen dort kleiner geworden, wo Frauen aus eigener Kraft gleichziehen konnten, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Elke Hannack. Als Beispiele nannte sie Bildung und Qualifikation oder Erwerbsbeteiligung. Doch immer noch seien es die Frauen, die einen Großteil der unbezahlten Haus- und Sorgearbeit schulterten. Hannack forderte deren Umverteilung. Um das zu erreichen sprach sie sich etwa für Zuschüsse zu haushaltsnahen Dienstleistungen aus.
Rechenschritt statt Nachbesserung
Grundsicherung – Die Regelsätze in der Grundsicherung steigen mit Beginn des kommenden Jahres doch stärker als ursprünglich veröffentlicht. So bekommen ab 1. Januar 2021 Alleinstehende 446 Euro im Monat. Aktuell liegt die Summe bei 432 Euro, nach der ersten Berechnung sollte diese Zahlung mit Beginn des kommenden Jahres auf 439 Euro steigen. Der Bereich Sozialpolitik des ver.di-Bundesvorstands weist darauf hin, dass diese zusätzliche Steigerung nicht auf eine Nachbesserung durch das Bundesarbeitsministerium (BMAS) zurückgeht. Vielmehr habe das BMAS einen gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschritt nachgeholt. Mehr erfahren unter: