Zustimmung für TVöD-Abschluss

TVöD – Dem Tarifergebnis für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat am 24. November die ver.di-Bundestarifkommission mit großer Mehrheit zugestimmt.

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Foto: Kay Herschelmann

Zuvor waren die ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen befragt worden und hatten zugestimmt. Infolge des Tarifabschlusses steigen die Einkommen tabellenwirksam um 4,5 Prozent in der niedrigsten Entgeltgruppe und -stufe und noch um 3,2 Prozent in der höchsten Eingruppierung. Für die Pflegekräfte wurden gesonderte Gehaltssteigerungen vereinbart. Alle Beschäftigten erhalten zusätzlich noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie, die – gestaffelt nach Entgeltgruppen – bis zu 600 Euro beträgt. Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Arbeitsplätze an Flughäfen gesichert

Flughäfen – Die Arbeitsplätze sind bis Ende 2023 geschützt, und eine Corona-Sonderzahlung gibt es auch. Das hat ver.di für die Beschäftigten an Flughäfen nach neun Verhandlungsrunden erreicht. Der Notlagentarifvertrag gilt für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an den kommunalen Flughäfen und deren Tochtergesellschaften. Die ver.di-Tarifkommission hat dem Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Vereinbarung gilt für alle Flughäfen, die Mitglied in der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind sowie für Mitgliedsbetriebe der VKA, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) durch Verweisung angewendet wird. Im Notlagentarifvertrag ist noch für Dezember die Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Sonderzahlung vereinbart. Sie beträgt gestaffelt nach Entgeltgruppen bis zu 800 Euro. Die nächsten Entgelterhöhungen erfolgen zum 1. Oktober 2022 in Höhe von 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro und am 1. April 2023 in Höhe von 1,8 Prozent. Ab dem 1. Oktober 2023 wird das Niveau der dann geltenden Tabelle im TVöD erreicht. Ab 2022 kann zur Sicherung der Arbeitsplätze die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit um sechs Prozent für die Beschäftigten gekürzt werden. Hierzu gibt es umfangreiche Sonderregelungen. Bei Fortdauer der Kurzarbeit erfolgt keine weitere Arbeitszeitverkürzung.

Stützgelder für gute Arbeitsplätze nutzen

TUI – Corona hat den Flugverkehr deutlich verringert. Auch der TUI-Konzern ist betroffen und soll jetzt mit einem neuen Finanzierungspaket in Höhe von 1,8 Milliarden Euro unter Beteiligung des Bundes unterstützt werden. ver.di begrüßt die Stützungsmaßnahmen, denn mit ihrer Hilfe könnten Arbeitsplätze erhalten werden. Das Geld müsse aber auch in gute und sichere Arbeitsplätze investiert werden, fordert die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. Es sei an TUI, die Mittel zukunftsgerichtet zu verwenden und den Beschäftigten sichere und vor allem auch existenziell absichernde Arbeitsplätze zu garantieren, sagte sie. Und es sei an Bund und Land, ihren Einfluss geltend zu machen, dass sozialverträgliche und zukunftsfähige Antworten für die Beschäftigten gefunden werden und nicht gegen sie. Weitere Einschnitte in die Entgelte und Arbeitsbedingungen müssten verhindert und die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland müsse gestoppt werden. TUI benötige das Knowhow der Beschäftigten dringend. Nur mit ihrer guten und qualifizierten Arbeit könne TUI nach der Krise wieder durchstarten. Forderungen nach weiteren Einschnitten für die Beschäftigten wie Stellenabbau, Kurzarbeit und Gehaltseinbußen seien untragbar.