Die in Berlin und Köln ansässige Rundfunkanstalt Deutschlandradio hat über eine Sonderkündigungsklausel die fällige dritte Erhöhung der bereits im Tarifvertrag vereinbarten Entgelte ab April 2021 wieder aufgekündigt und bringt damit die Beschäftigten um ihre verdienten Lohnerhöhungen.

Der mehrjährige Tarifvertrag galt ab April 2019. Die Rundfunkanstalt hat die Klausel genutzt, um die anstehende dritte Erhöhung der Tarifentgelte für Angestellte und Freie um 2,25 Prozent nicht mehr zahlen zu müssen. Zuvor waren jeweils zum 1. April 2019 und 2020 die Tariferhöhungen um ebenfalls je 2,25 Prozent wirksam geworden. Mit der Kündigung soll den Beschäftigten, Angestellten und Freien nun die ausgehandelten Erhöhungen vorenthalten werden.

Als Grund für die Kündigung gab der Intendant von Deutschlandradio die ausgebliebene Gebührenerhöhung an. Dem Sender fehlten dadurch die nötigen Einnahmen für den laufenden Haushalt und für Investitionen.

ver.di hat die Leitung der Rundfunkanstalt zu Tarifverhandlungen aufgefordert. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz kündigte an, ver.di werde vor den Verhandlungen genauen Einblick in die Haushaltssituation nehmen. Klar sei bereits jetzt, dass die Gewerkschaft auf den Tariferhöhungen bestehen werde, aber mit dem Sender auch über Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Programmvielfalt und -⁠volumen sprechen werde.

Die Gebührenerhöhung für den Sender war ausgeblieben, weil die CDU-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockiert hatte. Nun muss das Bundesverfassungsgericht über die von den Ministerpräsidenten der Länder zuvor bereits beschlossene Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro entscheiden.

Für die Zeit der Unsicherheit über die künftige Höhe der Beitragseinnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten will ver.di beim Deutschlandradio konkrete Tarifvereinbarungen treffen, die dauerhafte Einkommenseinbußen für die Angestellten und Freien verhindern sollen. ml