Joachim E. Roettgers 2 DRK.jpg
Appell der RettungsdiensteFoto: Foto: Joachim E. Roettgers

Mit mehr als 100 Fotos haben Beschäftigte des Deutschen Roten Kreuzes die ver.di-Forderungen für die laufende Tarifrunde unterstützt. Christina Ernst, ver.di-Gewerkschaftssekretärin in Stuttgart, und Sven Armbruster, Gewerkschaftssekretär im ver.di-Bezirk Fils-Neckar-Alb, hatten sie dem stellvertre- tenden Geschäftsführer des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg, Klaus Berthold, übergeben. Jahreszeitgemäß waren Fotos und Forderungen verpackt als Präsent mit Mütze, Schal und Handschuhen. Die beiden Überbringer wollten ihr Geschenk verstanden wissen als eine Aufforderung an den Arbeitgeber, die Tarifrunde zu nutzen, um die Arbeitsbedingungen deutlich zu verbessern. Nur so könnten Beschäftigte gehalten oder neue Beschäftigte gewonnen werden.

Die Aktion war mit dem Ziel verbunden, dass sich die Arbeitgeber in der seinerzeit bevorstehenden Schlichtung noch deutlich bewegen. Inzwischen liegt eine Schlichtungsempfehlung vor. Diese beinhaltet insbesondere eine Erhöhung der Entgelte zum 1. April 2021 um 1,5 Prozent (mindestens 50 Euro) sowie eine Erhöhung zum 1. April 2022 um 1,9 Prozent bei einer Laufzeit von 30 Monaten bis zum 31. März 2023. Zudem sind erhebliche Verbesserungen über das TVöD-Niveau für Auszubildende sowie für Schüler*innen vorgesehen. Eine Corona-Sonderzahlung je nach Entgeltgruppe von bis zu 600 Euro für alle Beschäftigten ist ebenso Bestandteil des Schlichterspruches wie auch die Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 155 Euro. Weitere Inhalte sind die Einführung einer gestaffelten Pflegezulage bis auf 150 Euro im Monat. Neu eingeführt wird eine nach Tätigkeitsdauer gestaffelte monatliche Zulage für die Notfallsanitäter*innen bis zu 400 Euro. Zudem wird der Urlaub für alle Beschäftigten auf 30 Tage erhöht.

Die Mitgliederversammlung der Bundestarifkommission (BTG) des DRK und die ver.di-Tarifkommission werden nun noch über die Einigungsempfehlung beraten, da der Schlichterspruch unter dem Vorbehalt der bei ver.di und der BTG jeweils zuständigen Gremien steht. Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 22. Februar 2021 vereinbart.