COMMERZBANK

Keine betriebsbedingten Kündigungen

Bei der Zusammenlegung der Zentralen von Commerzbank und Dresdner Bank sind betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2011 ausgeschlossen, wie Arbeitnehmervertreter und Arbeitgeber am 31. März vereinbart haben. In einem So-zialplan wurden Regelungen für Abfindungen und Altersteilzeit festgelegt. Der vorgezogene Sozialplan enthält auch Abfindungsregelungen für freiwilliges Ausscheiden und andere personalpolitische Maßnahmen. Die Vereinbarungen regeln zunächst die Integration der Zentralen in Frankfurt am Main. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Uwe Foullong erklärte, sie seien eine vernünftige Ausgangsbasis für die anstehenden Verhandlungen der Betriebsräte mit den Arbeitgebern über Regelungen für die gesamte Bank und ein erster Schritt, um bei dem angekündigten Personalabbau Nachteile für die Beschäftigten zu vermeiden.


RECHT I

Verfassungsbeschwerde

Die Anwälte der Kassiererin Barbara E. („Emmely“) haben in ihrem Auftrag Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Verkäuferin war von Kaisers-Tengelmann wegen des Verdachts der Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos gekündigt worden. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatten dem Unternehmen Recht gegeben. Gegen diese Entscheidungen richtet sich die Verfassungsbeschwerde. Zugleich legen die Anwälte Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ein, eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht nicht zuzulassen. Die Kosten für die juristische Auseinandersetzung, die Barbara E. entstehen, übernimmt der ver.di-Rechtsschutz. Ziel der Verfassungsbeschwerde ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Urteile aufheben und den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverweisen soll. Fristlose wie fristgemäße Kündigung seien bei einer Beschäftigten, die 31 Jahre ohne Beanstandungen gearbeitet habe, unverhältnismäßig, erklärte Rechtsanwalt Benedikt Hopmann. Er schlägt deshalb auch eine Ergänzung des Kündigungsschutzrechts vor, nach der der Arbeitgeber nicht kündigen darf, wenn der Schaden gering ist und keine Abmahnung wegen eines vergleichbaren Fehlverhaltens vorliegt.


RECHT II

Altenpflegerin klagt

Brigitte Heinisch, ver.di-Mitglied, Altenpflegerin und Buchautorin, der nach ihren öffentlichen Hinweisen auf gefährliche Pflege in Berliner Pflegeheimen vom städtischen Vivantes-Konzern gekündigt wurde (ver.di PUBLIK 3/2009), hat Strafanzeige gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Peter Bleser erstattet. Die Whistleblower-Preisträgerin fühlt sich als Denunziantin beschimpft. Hintergrund ist ein Artikel in der Wochenzeitung Der Freitag vom 19. März 2009. Unter der Zwischenüberschrift „Whistleblower als ,Denunzianten’” wird in dem Artikel der Abgeordnete Peter Bleser zu dem Vorschlag eines gesetzlichen Schutzes für Arbeitnehmer/innen, die Missstände in ihren Unternehmen im Interesse der Allgemeinheit aufdecken, mit den Worten zitiert: „Wir halten das für Denunziantenschutz.” Brigitte Heinisch, deren Vorwürfe der medizinische Dienst der Krankenkassen bestätigte, sieht ihr Engagement dadurch herabgewürdigt.


DGB-INDEX „GUTE ARBEIT“

Arbeitsbedingungen bei Pfleger/innen

Arbeitsbedingungen und Entlohnung von Kranken- und Altenpfleger/innen werden im bundesweiten Vergleich aller Berufsgruppen deutlich schlechter als der Durchschnitt bewertet. Das ergab die aktuelle Sonderauswertung des DGB-Index „Gute Arbeit” im Auftrag von ver.di. In der Krankenpflege beschreiben 46 Prozent der Beschäftigten Arbeit und Bezahlung als schlecht, in der Altenpflege tun das sogar 52 Prozent der Befragten.


TELEKOM

Tarifabschluss

Die Große Tarifkommission des Bundesfachbereichs Telekommunikation / Informationstechnologie hat sich nach regionalen Tarifkonferenzen am 26. März für die Annahme der Schlichtungsempfehlung für die T-Servicegesellschaften ausgesprochen. Danach erhalten die 38000 Tarifbeschäftigten der T-Servicegesellschaften rückwirkend vom 1. Januar 2009 an für eine Laufzeit von zwei Jahren insgesamt 8,6 Prozent mehr Gehalt, verteilt auf zwei Stufen. Nach Abzug der von der Telekom im Jahr 2007 erzwungenen Gehaltsabsenkung bleibt ein Plus von effektiv 4,2 Prozent. Zugleich wurde für die Beschäftigten der T-Servicegesellschaften vereinbart, den Kündigungsschutz bis Ende 2013 zu verlängern. www.verdi-tk-it.de


DRUCKINDUSTRIE

Verhandlungsauftakt

Zum Auftakt der Tarifverhandlungen über höhere Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die 170000 Beschäftigten der Druckindustrie und der Zeitungsverlage forderten die Arbeitgeber eine „Lohnpause”. In der Branche werde genug verdient, es gebe keinen Spielraum für höhere Einkommen. Die ver.di-Vertreter wiesen darauf hin, dass die Beschäftigten von 2004 bis 2008 ihre Leistung um mehr als 18 Prozent gesteigert haben. Produktion und Umsatz seien ebenfalls kräftig gestiegen, Löhne und Gehälter hingegen um weniger als acht Prozent. Am 30. April wird weiter verhandelt. www.druck.verdi.de


FILM UND FERNSEHEN

Zweite Runde

In der zweiten Verhandlungsrunde für die 25000 auf Produktionsdauer beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden hat ver.di Ende März erneut gefordert, die Gagen um zehn Prozent zu erhöhen und die Maximalarbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag zu begrenzen. Die Produzenten haben bisher keine linearen Tariferhöhungen angeboten. Die Verhandlungen werden am 11. Mai fortgesetzt.