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Mit oder ohne Jacke – die Gesetze gelten auch für Securitas AviationFoto: ver.di Stuttgart

Das Sicherheitsunternehmen Securitas Aviation kommt aus den negativen Schlagzeilen nicht heraus. Erst vor Kurzem musste der Arbeitgeber am Flughafen Köln/Bonn zur Einhaltung der Tarifverträge aufgefordert werden. Nun musste der Betriebsrat der Securitas Aviation am Flughafen Stuttgart seine Mitbestimmungsrechte im Wege einer einstweiligen Verfügung am Arbeitsgericht durchsetzen.

Das Sicherheitsunternehmen hatte die Beschäftigten am Flughafen Stuttgart per Formular aufgefordert, Angaben zu Nebenbeschäftigungen zu machen. Der Manteltarifvertrag mit ver.di regelt, dass jede Nebentätigkeit dem Arbeitgeber schriftlich angezeigt werden muss. Wenn der Arbeitgeber weitere Informationen einholen will, schreibt das Gesetz die Einigung mit dem Betriebsrat vor. Der Arbeitgeber hat nun allen Mitarbeitern eine Frist zur Rückgabe des Fragebogens zu Nebentätigkeiten gesetzt.

Zehntausend Euro Strafe

Dagegen erwirkte der Betriebsrat erfolgreich eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht Stuttgart. Gegen ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro wurde dem Arbeitgeber untersagt, die Mitarbeiterbefragung fortzusetzen. Der Stuttgarter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer, der den Betriebsrat beim Arbeitsgericht Stuttgart vertreten hat, spricht von einem großen Erfolg. Dem Arbeitgeber wurde untersagt, Informationen zu Nebenbeschäftigungen von den Arbeitnehmern einzufordern, deren Abfrage gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstößt. ver.di begleitet und berät das Betriebsratsgremium seit langer Zeit und ist über das Vorgehen des Arbeitgebers immer wieder überrascht. "Die Einhaltung der Tarifverträge und des Betriebsverfassungsgesetzes sind auch für Securitas Aviation verpflichtend", bewertet Steve Schröder, zuständiger Gewerkschaftssekretär bei ver.di Stuttgart, die erneute gerichtliche Entscheidung, die zugunsten des Betriebsratsgremiums ausfiel.