Bundestag und Bundesrat haben im Mai dem Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt. Es tritt damit weitgehend zum 1. Januar 2022 in Kraft, einige Regelungen gelten schon ab dem 1. Juni dieses Jahres. Mit dem Gesetz soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am täglichen Leben gestärkt werden. Ziel bleibe, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, eine inklusive Gesellschaft.

Teilhabepolitik zeige sich im Alltag, und da bleibe noch viel zu tun, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Dagmar König. Immerhin müssten knapp zehn Prozent der Bevölkerung mit Behinderungen und damit mit Einschränkungen leben. Rund 3 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter seien schwerbehindert. Doch rund zwölf Jahre nach Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ließen die Fortschritte noch sehr zu wünschen übrig.

Dabei nannte König insbesondere den Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen. Zwar seien, so König, in den Koalitionsvereinbarungen der letzten beiden Bundesregierungen immer wieder Verbesserungen bei der Teilhabepolitik und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) formu- liert worden. Mit der Umsetzung sei es jedoch nicht weit her. Für Unternehmen und Organisationen müsse es eine selbstverständliche Aufgabe sein, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.

Bei der behindertenpolitischen Fachtagung von ver.di sagte Dagmar König, sie hätte sich gewünscht, dass die Beschäftigungsquoten für Menschen mit Schwerbehinderung deutlich erhöht werden. Unternehmen, die das nicht tun, müssten stärker zur Kasse gebeten werden. Beim BEM hatte ver.di deutliche Verbesserungen gefordert. Zwar sei es gut, dass sich Menschen im BEM von einer Vertrauensperson begleiten lassen können,so das ver.di-Bundesvorstandsmitglied weiter, aber das reiche allein nicht aus. Das Gesetz bleibe deutlich hinter den Notwendigkeiten zurück.

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