Nach knapp zwei Jahren Gerangel hat auch Deutschland endlich ein Lieferkettengesetz – nämlich das "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" (LkSG). Im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in den Lieferketten global agierender Unternehmen ist damit ein Anfang gemacht, das Ziel – ein Handel und Lieferketten ohne Menschenrechtsverletzungen und Zerstörungen der Umwelt – ist damit noch nicht erreicht.

Das LkSG tritt 2023 in Kraft und gilt dann zunächst für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten, ab 2024 dann für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland. Es verpflichtet diese Unternehmen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards nachzukommen. Bezug nimmt das Gesetz dabei auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Damit legt es Unternehmen umweltbezogene Pflichten auf. Geregelt wird auch deren behördliche Durchsetzung. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist vor allem zu begrüßen, dass Betriebsräte mit Wirtschaftsausschüssen einen Unterrichtungs- und Beratungsanspruch zu Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten erhalten. Damit können die gewählten Interessenvertretungen der Beschäftigten über Unternehmensgrenzen hinweg für die Stärkung von Sozialstandards, Menschenrechten und Umweltpflichten wirken. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke begrüßt das Gesetz daher: "Das Gesetz ist der Einstieg zur Übernahme verbindlicher Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten durch die Wirtschaft. Hinter diese Regelungen kann niemand mehr zurück. Das ist gut." Allerdings müsse es künftig darum gehen, die Regelungen weiterzuentwickeln, um das Ziel eines fairen und nachhaltigen Welthandels dauerhaft zu erreichen.

Denn die Unternehmen haben mit dem Gesetz eine lange Leine bekommen, sie haben viel Spielraum und auch ein paar Schlupflöcher. Die Initiative Lieferkettengesetz, der auch ver.di angehört, erwartet von der künftigen Bundesregierung deshalb, dass sie das Gesetz entsprechend nachbessert und dass sie sich auf EU-Ebene für ein Lieferkettengesetz einsetzt, das die genannten Schwachstellen behebt. Petra Welzel

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