Für die Länderbeschäftigten in Hessen gibt es bereits einen Tarifabschluss, während für alle anderen noch mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, TdL, verhandelt wird (Bericht auf Seite 1). Der Abschluss in Hessen bringt den Beschäftigten insgesamt 4 Prozent mehr Gehalt in zwei Schritten. Darüber hinaus hat ver.di Regelungen bei der Digitalisierung und beim mobilen Arbeiten erreicht.

Laut Tarifabschluss steigen die Gehälter ab dem 1. August 2022 um 2,2 und ab dem 1. August 2023 um weitere 1,8 Prozent, mindestens aber um 65 Euro. Für die Jahre 2021 und 2022 gibt es steuer-und sozialabgabenfreie Sonderzahlungen von jeweils 500 Euro und jeweils 250 Euro für die Auszubildenden. Die Ausbildungsentgelte steigen zweimal um 35 Euro, und zwar ebenfalls zum 1. August 2022 und 2023. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 28 Monate.

Die Verhandlungsführerin der Gewerkschaften und ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle sagte: "Mit diesem Abschluss tragen wir der schwierigen Corona-Situation Rechnung." Wichtig sei, dass der Reallohnverlust für die Beschäftigten, die nicht nur in der Pandemie für das Funktionieren des Staates sorgen, vermieden werden konnte. Insbesondere die Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 1.000 Euro wirke direkt bei den Beschäftigten. Damit stelle sie eine starke soziale Komponente dar.

Weitere Verbesserungen gibt es vor allem auch für die Jüngeren: Auszubildende werden ab der Abschlussnote 3 unbefristet übernommen und nach bestan- dener Ausbildung auch verbessert eingestuft. Studentische Beschäftigte erhalten künftig einen Mindestlohn von 12 Euro die Stunde. Zudem werden im Hochschulbereich Gespräche fortgesetzt, um Befristungen zu verringern und mehr unbefristete Stellen zu schaffen.

Ein Tarifvertrag Digitalisierung bietet Beschäftigten Sicherheit bei betrieblichen Veränderungen durch die Digitalisierung. Ein Tarifvertrag Mobiles Arbeiten gibt künftig den Rahmen für örtliche Dienstvereinbarungen, die mobiles Arbeiten verbindlich regeln sollen. Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf die Landes- und Kommunalbeamt*innen übertragen werden. red