Ausgabe 01/2022
Eine fatale Kopplung
Wer in einem Minijob arbeitet, soll künftig bis zu 520 Euro im Monat verdienen dürfen. Die Bundesregierung will diese Grenze ab dem 1. Oktober um ganze 70 Euro anheben. Die offizielle Begründung: Zehn Stunden Arbeit pro Woche sollten schon drin sein, bezahlt nach dem ebenfalls zu diesem Zeitpunkt auf 12 Euro angehobenen Mindestlohn. Für die Zukunft wird eine Dynamisierung angekündigt: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijobgrenze.
Eine fatale Kopplung. Minijobs sind geringfügige Beschäftigung. Es werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Daher haben Minijobber*innen keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen. Das hat sich gerade jetzt in der Corona-Pandemie als Bumerang erwiesen, wenn sie etwa beim Kurzarbeitsgeld leer ausgingen. In die Rentenversicherung wird nur ein Pflichtbeitrag eingezahlt, sodass die Rente im Alter sehr gering ist. Und selbst von dieser Zahlung kann man sich noch befreien lassen.
Es sind in erster Linie Frauen, die in Minijobs arbeiten. Der Mann verdient leider immer noch häufig besser, die Frau kümmert sich daher oft um Haushalt und Familie und arbeitet bezahlt nur noch "nebenbei", wie es dann heißt. Abgesichert ist sie ja vermeintlich über ihn. Das bildet ein längst überholtes Bild einer Partnerschaft ab. Spätestens im Falle einer Scheidung steht die Frau häufig nicht nur vor dem Scherbenhaufen einer Beziehung, sondern auch vor materieller Unsicherheit bis ins hohe Alter.
Arbeit sollte sozialversicherungspflichtig sein, vom ersten Euro an. Und es sollte für alle möglich sein, ausreichend, angemessen bezahlt und sozial abgesichert zu arbeiten. Dafür ist die schon lange von den Gewerkschaften geforderte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ein weiterer Schritt. Die Verknüpfung mit den Minijobs ist hingegen ein Schritt zurück.