Auf europäischer Ebene zeichnet sich ein Kompromiss für einen europäischen Mindestlohn ab. Die Verhandlungsführer*innen vom Europäischen Parlament, vom Ministerrat und von der Europäischen Kommission haben sich Anfang Juni darauf verständigt. Allerdings müssen jetzt noch der Ministerrat und das Europäische Parlament zustimmen. Insbesondere die Zustimmung des Ministerrats, die voraussichtlich Mitte Juni –⁠ nach Druckbeginn dieser Ausgabe der ver.di publik – erfolgen soll, gilt noch nicht als sicher.

Nach dem Kompromiss soll anhand von vier Kriterien darüber entschieden werden, ob die nationalen Lohnuntergrenzen angemessen sind. Dazu zählen Kaufkraft, das allgemeine Lohnniveau, die nationale Entwicklung der Produktivität sowie die der Löhne. Gleichzeitig können weitere Kriterien herangezogen werden wie die, ob 50 Prozent des Durchschnitts- oder 60 Prozent des Medianlohns erreicht werden. Die Mitgliedsstaaten sollen regelmäßig Erhöhungen sicherstellen und die Sozialpartner*innen an diesem Prozess beteiligen.

Teil des Kompromisses ist auch die Stärkung der Tarifverhandlungen. Die Mitgliedsstaaten sollen eine Tarifbindung von 80 Prozent erreichen. Dazu sollen sie mit den Sozialpartner*innen jeweils Aktionspläne erstellen mit konkreten Maßnahmen und Zeitplänen. Deutschland ist eins der Länder, in dem diese Tarifbindung noch nicht erreicht wird.

Mehr zur aktuellen Entwicklung unter mindestlohn.verdi.de

Mehr zu den Hintergründen und Schwierigkeiten eines europäischen Mindestlohns in der ver.di publik 03/2022 unter publik.verdi.de/ausgabe-202203/die-anstandsgrenze