Ausgabe 02/2023
Versicherte bestimmen mit
Im Frühjahr ist es wieder so weit: Am 31. Mai 2023 werden die Versichertenparlamente bei den Sozialversicherungsträgern gewählt. Denn egal ob bei gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Unfallversicherungsträgern, die Versicherten bestimmen mit. ver.di stellt eigene Listen mit ihren Kandidat*innen auf.
Warum sind die Sozialwahlen so wichtig?
Die Vertreter*innen, die die Wahlberechtigen bei den Sozialwahlen in die Versichertenparlamente wählen, kontrollieren nicht nur die Arbeit der Verwaltung. Diese sogenannten Selbstverwalter*innen treffen auch wichtige Entscheidungen, etwa welche Leistungen die Krankenkassen neben ihren gesetzlichen Pflichtaufgaben zusätzlich erbringen. Außerdem wählen die Mitglieder der Versichertenparlamente die Vorstände der Kassen. Die Selbstverwalter*innen arbeiten ehrenamtlich. Zusammengesetzt sind die Versichertenparlamente je zur Hälfte aus Vertreter*innen der Arbeitgeber und der Versicherten.
Warum ist es wichtig, ver.di-Listen zu wählen?
ver.di gestaltet die Sozialversicherungen mit. Die Kandidierenden der ver.di-Listen zeichnen sich durch Kompetenz, Verhandlungsgeschick und Engagement aus. Sie stehen mitten im Leben und wissen, wo die Menschen der Schuh drückt. Daher können sie sich für deren Belange stark machen. Wichtig bei der Auswahl der Kandidierenden ist für ver.di etwa eine starke betriebliche Verankerung bzw. zu den Belangen von Beschäftigten. Zudem wird die ver.di-Frauenquote auch auf den ver.di-Listen eingehalten.
Die Kandidat*innen der ver.di-Listen für die Sozialwahl kommen aus den verschiedensten Alters- und Berufsgruppen, folgen aber alle einer klaren sozialen Linie: Gesundheit darf kein Luxus sein und die Rente muss für ein würdiges Leben reichen – Schluss mit der Sparpolitik auf dem Rücken der Versicherten.
Wie wird gewählt?
Wahltag ist der 31. Mai 2023. Doch niemand muss an diesem Tag ein Wahllokal aufsuchen. Die Sozialwahl findet als Briefwahl statt. In einem Modellprojekt ist es diesmal erstmals möglich, dass sich die Mitglieder von Ersatzkassen entscheiden, ob sie per Brief oder online wählen wollen. Dazu haben die Techniker Krankenkasse (TK), die Barmer, die DAK-Gesundheit, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die hkk-Handelskrankenkasse und die HEK-Hanseatische Krankenkasse bereits im Vorfeld der Sozialwahl ihre Satzung geändert. Die Wahl- benachrichtigungen werden von den Sozialversicherungsträgern ab Mitte April verschickt. Wichtig ist, dass die Stimme spätestens am 31. Mai 2023 abgegeben wird, egal ob per Brief oder – wenn das Angebot besteht – online.
Bei einigen Sozialversicherungsträgern finden sogenannte Friedenswahlen statt. Das sind in erster Linie die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, also Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Friedenswahlen sind Wahlen ohne Wahlhandlung. Gibt es etwa genauso viele Kandidat*innen wie zu vergebende Mandate oder wird nur eine Liste eingereicht, dann fällt die Wahlhandlung aus.
Was sind die Aufgaben der Versichertenparlamente?
Die Aufgaben sind vielfältig. Hier sind einige Beispiele
Gesetzliche Rentenversicherung
- Entscheidung über Strategien und Entwicklung der Rehabilitationsleistungen (z. B. Klinikbau)
- Entscheidung über "Kann-Leistungen" im Rahmen der Rehabilitation (z. B. Kuren, Leistungen für Kinder der Versicherten, Forschung)
- Entwicklung der Rechtspraxis durch Beteiligung in Widerspruchsausschüssen
Gesetzliche Unfallversicherung
- Erlass der Unfallverhütungsvorschriften
- Festsetzung des Gefahrtarifs, der wesentlich für die Festsetzung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft und damit für deren Finanzierung ist
- Erweiterung des Leistungsrahmens durch Mehrleistungen auf Grund von Satzungsbestimmungen für bestimmte Personen, z. B. Feuerwehrleute
Gesetzliche Krankenversicherung
- Der Beitragssatz ist gesetzlich festgeschrieben, die Kassen können nur noch über einen Zusatzbeitrag entscheiden ("die kleine Kopfpauschale")
- Entscheidung über Satzungsleistungen, z. B. zur Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung, Schutzimpfungen sowie erweiterte Haushaltshilfe
- Entscheidung über innere Organisation und Fusionen mit anderen Trägern
Unsere ver.di-Kandidat*innen
"Selbstverwaltung bedeutet für mich, die Interessen unserer Versicherten und Mitglieder kraftvoll zu vertreten und die Entscheidungen in der DAK-Gesundheit in ihrem Sinne mitzugestalten. Als Gewerkschafter*innen wollen wir, dass es gerecht in unserer Gesellschaft zugeht. Das leitet uns nicht nur in allen tariflichen und betrieblichen Auseinandersetzungen, sondern auch in der Selbstverwaltung. ver.di steht für Gerechtigkeit und Solidarität."
"Selbstverwaltung bedeutet für mich, mitzuentscheiden um mitzugestalten. Als Gewerkschafterin habe ich dabei sowohl die Versicherten als auch die Beschäftigten im Blick. Dienstleistungen für die Versicherten sollen zeitnah, zuverlässig und bestmöglich erbracht werden – z. B. bei notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen. Deshalb wollen wir auch Reha-Kliniken der Deutschen Rentenversicherung zukunftsfähig aufstellen und damit dauerhaft sichern. Das nutzt allen!"
"Wir Versichertenvertreter stehen für eine möglichst hohe Qualität in der Versorgung, wir sind gegen jegliche Leistungskürzung!"
"Seit meiner Ausbildung (ab 1996) bin ich in der BARMER versichert, seit über 10 Jahren im gewerkschaftlichen Kontext in der BARMER unterwegs. Ich möchte meinen Beitrag leisten – für eine starke Selbstverwaltung in der BARMER und eine starke Vertretung für die Interessen der Versicherten. Nichts ist wichtiger als die Gesundheit. Und die Selbstverwaltung steht für versichertennahe, praxisbezogene und basisorientierte Lösungen im Interesse der Versicherten."
"Seit 2017 bin ich im Verwaltungsrat der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH). Vergleichbar mit einem Aufsichtsrat werden Vorstand und Verwaltung kontrolliert und wesentliche Entscheidungen des Sozialversicherungsträgers für dessen zukünftige Ausrichtung getroffen. Für die Ziele, für die ver.di steht, setze ich mich aktiv ein. Ich wünsche mir, dass bei den Sozialwahlen 2023 alle Versicherten ihr Wahlrecht wahrnehmen und eine starke ver.di-Vertretung in den Selbstverwaltungsorganen unterstützen."
Mehr Infos:
Das ver.di-Wahlprogramm: kurzelinks.de/agmrhttp://www.kurzelinks.de/agmr
Am 27. März veranstaltet ver.di von 17 bis 19 Uhr 30 einen Livestream zu den Online-Wahlen auf verdi-waehlen.de
Fragen an die Kandidierenden sozialversicherung.watch