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Pflegefachkräfte in Baden-Württemberg werden bald registriertFoto: Christoph Schmidt/dpa

Im Juli hat der Gründungsausschuss zur Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg seine Arbeit aufgenommen. Bis Ende 2024 soll er alle Pflegefachkräfte im Land registriert haben. Die Daten für die Registrierung müssen ihm die Arbeitgeber liefern. Dazu zählen Name, Geburtsdatum, Dienst- und Privatanschrift, gegebenenfalls E-Mail-Adresse und genaue Berufsbezeichnung der Pflegefachkraft. Im Gesetz ist festgelegt, dass die Arbeitgeber dazu auch ohne Zustimmung der Betroffenen berechtigt sind. Liefern sie die Daten nicht, drohen ihnen Strafen von bis zu 50.000 Euro. Den Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des Berufs müssen die Beschäftigten selbst nachreichen.

2025 soll dann auf Basis dieser Daten die Pflegekammer gewählt werden. Allerdings ermöglicht das Pflegekammergesetz, die Pflegekammer noch vor der Wahl aufzulösen. Das wäre aus ver.di-Sicht sinnvoll. ver.di lehnt die Pflegekammer ab, da bei deren Einrichtung ab 2025 die über 100.000 Pflegefachpersonen, die in den Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen Baden-Württembergs arbeiten, für ein Millionenbudget für die Verbandsfunktionär*innen in einer Pflegekammer sorgen müssten – und das, obwohl sie selbst keinen Vorteil von der Kammer hätten.

Die Pflegekammer kann noch vor der Wahl aufgelöst werden, wenn mehr als 40 Prozent der Zwangsmitglieder schriftlich oder online Einwände gegen sie erheben. Dieser Passus hatte Eingang in das Gesetz gefunden, nachdem in Niedersachsen und Schleswig-Holstein auf Druck der Pflegekräfte und nach deren Vollbefragung diese Pflegekammern wieder aufgelöst werden mussten. Mit der Ausstiegsklausel wollte man die Kritiker*innen im Landtag besänftigen.

Einspruch innerhalb sechs Wochen

Doch wie bringt man Einwände ein? Vermutlich ab Ende 2023 werden die Daten der Mitglieder erfasst. Wenn der Arbeitgeber sie übermittelt hat, muss er die Beschäftigten darüber einzeln schriftlich informieren. Auch der Gründungsausschuss muss gemeldeten Beschäftigten einzeln schriftlich mitteilen, dass er die Daten zur Registrierung erhalten hat. Gleichzeitig fordert er deren Berufsurkunde an. Mit dem Schreiben ist der Hinweis verbunden, dass die Betroffenen ab diesem Zeitpunkt innerhalb von sechs Wochen schriftlich oder online gegen ihre Registrierung Einwände erheben können.

Jede*r registrierte Beschäftigte bekommt das Schreiben zu einem individuellen Zeitpunkt, je nachdem wann die Meldung des Arbeitgebers beim Gründungsausschuss eingegangen ist. Das kann sich bis Ende 2024 hinziehen. Wichtig ist, dass die Einwände gegen die Pflegekammer nur innerhalb der Sechs-Wochen-Frist nach Erhalt des Briefes gezählt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es berechtigte Einwände gegen die Mitgliederschaft sind oder unberechtigte. Von berechtigten spricht man, wenn keine Gründe für eine Pflichtmitgliedschaft vorliegen, etwa wenn der*die Registrierte in Rente ist oder außerhalb von Baden-Württemberg arbeitet. Ein unberechtigter Einwand liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft erfüllt sind, aber die Pflegekammer abgelehnt wird.

ver.di weist darauf hin, dass auch ,unberechtigte' Einwände als Einwand gegen die Pflegekammer gewertet werden. Mit ihnen kann die Pflegekammer verhindert werden – aber nur, wenn sie fristgerecht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Registrierungsschreibens vom Gründungsausschuss erfolgen. Haben mehr als 40 Prozent der Registrierten Einwände vorgebracht, verhindern sie damit die Pflegekammer für alle. Daher ist es nicht nur wichtig, selbst zu widersprechen. Mindestens genauso wichtig ist es, andere Pflegekräfte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen zu informieren und davon zu überzeugen, dass auch sie Einwände vorbringen. Wer nichts macht, stimmt dadurch der Errichtung der Pflegekammer zu.

Derzeit gibt es noch keine Informationen, wie ein solcher Einwand formal aussehen muss. Sobald das bekannt ist, wird ver.di darüber informieren. Weitere Infos u.a. zum Zeitplan für die Registrierung: gesundheit-soziales-bildung-bawue. verdi.de/themen/pflegekammer-bawue