Belastungen mit schweren Folgen

Berufskrankheit – Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) kann bei Rettungssanitäter*innen als "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden – auch wenn sie nicht in der entsprechenden Verordnung aufgeführt wird. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Allerdings muss das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in diesem Fall noch prüfen, ob die Störung auf die Arbeit des Mannes zurückzuführen ist. "Rettungssanitäter sind während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko der Konfrontation mit traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt", heißt es in einer Pressemitteilung zu der Entscheidung des 2. Senats. AZ B 2 U 111/20 R

Historischer Tiefstand droht

Wohnungsbau – Beim Wohnungsbau in Deutschland drohen wegen der hohen Zinsen und Baukosten 2023 und insbesondere im Jahr 2024 drastische Einbrüche. So könnte die Zahl der neu fertiggestellten Wohneinheiten in Mehr- und Einfamilienhäusern von 295.000 im Jahr 2022 auf im schlechtesten Fall schätzungsweise 223.000 in diesem und 177.000 im kommenden Jahr sinken. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. boeckler.de