Für eine ausreichende Personalausstattung in der stationären Krankenpflege kämpft ver.di jetzt seit vielen Jahren. Jüngst fand eine Anhörung zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Personalbemessungsinstruments PPR 2.0 statt. ver.di hatte 2020 gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat die Eckpunkte für die Umsetzung dieses wichtigen Instruments vorgelegt.

Eigentlich sollte die Datenerhebung dafür in den Kliniken im Januar 2024 beginnen. „An der versprochenen Entlastung muss jetzt politisch mit Hochdruck gearbeitet werden“, forderte ver.di-­Bundesvorstandmitglied Sylvia Bühler. Doch das Bundesgesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass der Referentenentwurf nicht wie geplant bei der Bundes­ratssitzung am 15. Dezember vorliegen wird. „Für die Beschäftigten ist es eine bittere Nachricht, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann“, erklärte Bühler. „Die Geduld ist aufgebraucht. Schon viel zu lange müssen sie auf Personalvorgaben warten, die eine sichere Patientenversorgung und gute Arbeitsbedingungen schaffen.“

Spätestens ab 2025 müssten die Personalvorgaben in den Einrichtungen wirken und Verstöße sanktioniert werden. Die Krankenhäuser müssten dazu verpflichtet werden, die notwendigen Daten zu erfassen und zu melden. „Zu einer guten Umsetzung der PPR 2.0 gehört, dass Hilfs- und Assistenzkräfte keine ­Pflegefachpersonen ersetzen und Auszubildende sowie Studierende nicht ­angerechnet werden dürfen“, so die Gewerkschafterin. „Eine gute Versorgungsqualität gibt es nur mit genug Fachkräften.“ Deshalb müssten auch für alle anderen Berufsgruppen, die für eine ­gute Versorgung unerlässlich seien, bedarfsgerechte Personalvorgaben ent­wickelt werden.