Ausgabe 08/2023
Zurück zur Hauptsache
Rund 2.000 Beschäftigte der Landeshauptstadt Stuttgart haben am 13. November für die Weiterführung der Altersteilzeit gestreikt. Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV)Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart hatten zuvor noch versucht, die Streiks mit einer einstweiligen Verfügung zu verhindern. Beschäftigten waren Abmahnungen angedroht worden, wenn sie sich an den Streiks beteiligen. Doch das Arbeitsgericht Stuttgart hatte den Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt. „Mit der Androhung von Abmahnungen bei Streikbeteiligung haben die Arbeitgeber reichlich Porzellan zerschlagen. Sie wären gut beraten, jetzt wieder auf ihre Beschäftigten zu zugehen“, sagt die zuständige ver.di-Sekretärin Ariane Raad.
Sie wies darauf hin, dass die Kolleg*innen täglich bis ans Limit und durch den Personalmangel oft auch über das Limit hinaus den Laden Stuttgart am Laufen halten. „Stuttgart als Beruf muss man und frau auch bis zur Rente schaffen können. Dafür braucht es eine Altersteilzeitregelung“, sagte sie.
Die stellvertretende Landesbezirksleiterin Hanna Binder forderte die KAV auf, zügig Verhandlungen mit ver.di zur Weiterführung der Altersteilzeit aufzunehmen. Nach dem juristischen Geplänkel müsse es jetzt wieder um die Hauptsache gehen: „Beschäftigten im öffentlichen Dienst weiterhin Altersteilzeit zu ermöglichen.“ Mit dem Warnstreik haben die Kolleg*innen bei der Stadt Stuttgart deutlich gezeigt, was sie von ihrem Arbeitgeber erwarten.
Aufgerufen zum Warnstreik waren alle Arbeitnehmer*innen der Landeshauptstadt Stuttgart, also aller Ämter, Verwaltungen und Eigenbetriebe), die unter den Geltungsbereich vor Paragraf 1 TVFlexAZ fallen, aber aufgrund der Stichtagsregelung in Paragraf 5 Abs. 2 TVFlexAZ keinen Rechtsanspruch aus diesem Tarifvertrag haben.