Digitale Rechtsberatung

Meine ver.di – Nach einer Pilotphase in einzelnen Landesbezirken hat meine ver.di mit der Digitalen Rechtsberatungsanfrage nun ein weiteres bundesweit nutzbares Feature. Alle auf meine ver.di registrierten Mitglieder können ausgewählte Beratungsanfragen in den Feldern Arbeits- und Sozialrecht stellen. Der Vorteil des neuen Features: Unsere Mitglieder müssen nur Informationen angeben, die für die jeweilige Anfrage wie etwa die Geltendmachung eines Arbeitszeugnisses notwendig sind. Mit dem neu entwickelten Datei-Upload können sie außerdem relevante Nachweise direkt mit ihrer Anfrage hochladen. Diese Dokumente werden automatisch in den entsprechenden Systemen abgelegt – in geprüfter Qualität und datenschutzkonform. Wie alle Funktionen von meine ver.di wird auch die Digitale Rechtsberatungsanfrage kontinuierlich weiterentwickelt. Perspektivisch soll das Angebot um weitere Beratungsthemen erweitert werden.

700 Millionen Euro Strafe

EU-Digitalrecht – Zum ersten Mal verhängt die Europäische Union Strafen wegen Verstößen gegen das neue Gesetz über digitale Märkte. Die EU-Kommission ordnete gegen die US-Techkonzerne Apple und Meta Strafen in Höhe von 500 Millionen und 200 Millionen Euro, da sie europäisches Digitalrecht verletzt haben. Konkret sollen die US-Unternehmen gegen den Digital Markets Act (DMA), das sogenannte Gesetz über digitale Märkte, verstoßen haben. Mit dieser Verordnung soll sichergestellt werden, dass mit einer marktbeherrschenden Stellung keine anderen Anbieter benachteiligt werden. Beide Unternehmen haben nun 60 Tage Zeit, die Mängel abzustellen. Gegen die Strafen kann noch vor Gericht vorgegangen werden.

Nur noch digital

Ausweisfotos – Für Reisepässe und Personalausweise gelten ab dem 1. Mai neue Regeln. Wer solch ein neues Dokument beantragt, muss künftig ein digitales Foto vorlegen. Damit soll der Verwaltungsaufwand verkürzt und das Verfahren vereinfacht werden. Die Fotos können laut Bundesinnenministerium zufolge entweder direkt vor Ort in den Bürgerbüros aufgenommen oder von einem zertifizierten Fotostudio in eine verschlüsselte Cloud hochgeladen werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe die Cloud, auf die die digitalen Fotos hochgeladen werden, geprüft – es bestünden keine Bedenken. Pro Lichtbild wird eine Gebühr in Höhe von 6 Euro fällig. Bis Ende Juli können Bürgerinnen und Bürger übergangsweise aber wie gewohnt ein Bild in Papierform mitbringen.