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Handwerk hat goldenen Boden – ganz besonders aber mit TarifvertragFoto: Sebastian Kahnert/dpa

Nach jahrelangen intensiven Verhandlungen und 19 Verhandlungsrunden mit den Kommunalen Arbeitgeberverbänden Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen hat ver.di am 25. September 2025 ein gemeinsames Entgeltgruppenverzeichnis für die handwerklich tätigen Beschäftigten, die unter den TVöD fallen, in allen drei Bundesländern ausgehandelt.

Die Verhandlungskommission hat die Verhandlungsrunden vorbereitet, mit den Kommunalen Arbeitgeberverbänden (KAV'n) verhandelt, die jeweiligen Verhandlungsstände mit der Tarifkommission beraten und schließlich die Zustimmung zum Verhandlungsergebnis erhalten. Die Redaktionsverhandlungen wurden intensiv begleitet und die Beschäftigten laufend informiert. Rund 101 Merkmale wurden aus dem Lohngruppenverzeichnis zum BMT-G-O übernommen, 99 neue Tätigkeitsmerkmale ausgehandelt und bei 20 hat ver.di eine Verbesserung erreicht.

Sie profitieren

Freuen können sich über das Ergebnis unter anderem Hausmeister, handwerklich tätige Beschäftigte in den Bauhöfen, Baum- oder Spielplatzkontrolleure oder auch Beschäftigte in der Veranstaltungstechnik, für die eine bessere Eingruppierung erreicht werden konnte. Die Fahrer von Abfallsammelfahrzeugen erhalten neu eine monatliche Zulage von 50 Euro und die Zulage für Mülllader wurde auf 60 Euro erhöht. Zukünftig gibt es eine einheitliche Pauschale für Vorarbeiter: Sie beträgt 300 Euro. Aber auch die Anleitung für Auszubildende wird mit 70 Euro monatlich honoriert.

Das neue Verzeichnis

Das Entgeltgruppenverzeichnis gliedert sich in einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen Teil. Die Tätigkeitsmerkmale des Besonderen Teils wurden in 11 Bereichen übersichtlich strukturiert, wobei sich die Bereiche Gebäudebewirtschaftung, Kommunale Dienste und Abfall noch einmal in 16 Einzelbereiche untergliedern. Vorangestellt sind noch grundsätzliche Eingruppierungsregelungen. Bei der Eingruppierung haben die besonderen Teile Vorrang und nur wenn hier kein Tätigkeitsmerkmal für die Eingruppierung zutrifft, dann greifen die Tätigkeitsmerkmale des allgemeinen Teils.

Für die Inkraftsetzung des Tarifvertrages gibt es noch bis zum 5. Dezember 2025 (nach Druck der ver.di publik) eine Erklärungsfrist, die für alle vier Vertragsparteien gilt. Erst nach dem Termin kann der Tarifvertrag zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Besitzstand

Bei der Überleitung in den neuen Tarifvertrag wird kein Beschäftigter schlechter gestellt, der am 31. Dezember 2025 in einem Arbeitsverhältnis zu einem Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Sachsen e.V., des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Sachsen-Anhalt e.V. oder des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Thüringen e.V. steht, auf den der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Verwaltung, Besonderer Teil Entsorgung oder Besonderer Teil Flughafen – Anwendung findet. Dafür hat ver.di die jeweiligen Besitzstandsregelungen ausgehandelt. Das gilt für das bisher gezahlte Entgelt und auch für die jeweiligen Zulagen, wenn das Arbeitsverhältnis über den 1. Januar 2026 hinaus unverändert fortbesteht.

Nach dem 1. Januar 2026 haben die betroffenen Beschäftigten ein Jahr lang Zeit, bei ver.di eine Beratung in Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls einen Antrag auf eine Höhergruppierung zu stellen.

ver.di Bildung und Beratung (b+b) bietet den Betriebs- und Personalräten im Januar 2026 drei Schulungen an. Mehr dazu unter ver.di b+b: kurzelinks.de/ez4b

Die jeweiligen Schulungen sollen am 8. Januar 2026 in Erfurt, am 19. Januar 2026 in Dresden und am 27. Januar 2026 in Magdeburg stattfinden. Weiterhin wird die Verhandlungskommission eine Kommentierung zum Tarifergebnis erarbeiten.