Geschichte geschrieben

Hamburger BG-Klinik – Die Servicebeschäftigten der Hamburger BG-Klinik haben mit Warnstreiks und guter gewerkschaftlicher Organisierung einen Tarifvertrag durchgesetzt. Der Weg zum Tarifvertrag führte über die Inflationsausgleichsprämie 2024: Die Beschäftigten des BG-Klinikums Hamburg erhielten seinerzeit jeweils 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei. Für die Kolleg*innen der tariflosen Servicegesellschaft gab es hingegen nur 300 Euro. "Ich habe den Leuten gesagt, dass es nicht reicht, sich darüber zu beschweren, sondern dass wir uns zusammenschließen müssen", sagt Fatih Arslan, der seit sechs Jahren als Küchenhilfe im Unternehmen arbeitet. Von anfangs drei stieg die Zahl der ver.di-Mitglieder in wenigen Monaten auf fast 100, die Mehrheit der Belegschaft. Schließlich waren noch zwei Warnstreiks nötig, um den Arbeitgeber zum Tarifabschluss zu bewegen. Es waren die ersten Streiks an den Hamburger BG-Kliniken überhaupt. Es hat sich gelohnt: Seit Januar gibt es den ersehnten Tarifvertrag. Vor zwei Jahren verdiente Fatih Arslan noch 2.118 Euro brutto, jetzt sind es inklusive der neu durchgesetzten Schmutzzulage über 3.000 Euro.

Signal an die Beschäftigten

Jüdisches Krankenhaus – Das Jüdische Krankenhauses Berlin (JKB) im Berliner Wedding steht nach einer Insolvenz in Eigenverwaltung vor einer unklaren Zukunft. ver.di warnt, dass ohne sichere Trägerlösung Versorgung und Arbeitsplätze in Gefahr sind. Die Gewerkschaft fordert, die Insolvenz nicht dem freien Markt zu überlassen, sondern das Haus in öffentliche Trägerschaft zu überführen, idealerweise durch das Land Berlin oder in Kooperation mit landeseigenen Kliniken. Für die Beschäftigten sei die ungewisse Zukunft eine Belastung, sagt die zuständige ver.di-Gewerkschaftsekretärin Gisela Neunhöffer. Das Krankenhaus besteht bereits seit 270 Jahren und wird mit 384 Betten und mehr als 800 Mitarbeitenden besonders wegen der medizinischen Versorgung in Psychiatrie und Neurologie sowie der Rettungsstelle gerade im Norden der Hauptstadt gebraucht.

Jung, akademisch, prekär

Studentische Beschäftigte – Kurze Verträge, weder Urlaub noch Krankheitstage – eine neue Studie zeigt, dass die Regelungen für studentische Beschäftigte oft missachtet werden. Häufig werden weder die Mindestlaufzeiten für Verträge noch der Urlaubsanspruch eingehalten. Hochschulen missachten auch drei Semester nach Inkrafttreten nach wie vor die Vereinbarung aus der letzten Tarifrunde zu den Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter, wie eine neue Studie der Universität Göttingen mit dem Titel "Jung, akademisch, (immer noch) prekär" aufzeigt. Zwar habe sich bei den Vertragslaufzeiten "ein bisschen was" bewegt, sagt Marvin Hopp von der Uni Göttingen, der die Studie mit verfasst hat und aktiv bei ver.di ist. Doch in der Mehrheit würden die vereinbarten Mindestlaufzeiten von 12 Monaten nicht eingehalten. In 13 von 16 Bundesländern wird die Vereinbarung der Studie zufolge nur bei etwas mehr als der Hälfte aller Verträge erfüllt. Besonders schlecht schneiden Hamburg, Bremen, Saarland und Baden-Württemberg ab. Oft reihen sich viele kurze Verträge aneinander. Dadurch wird der Job an der Hochschule auch zu einer sozialen Frage – ist abhängig vom Geld der Eltern oder wie sehr die Studierenden auf die Erwerbsarbeit angewiesen sind: kurzlinks.de/k18w

Besser lernen dank Mittagsschlaf

Studie I – Bisher stand für Forschende fest, dass der Schlaf in der Nacht zur Erholung des Gehirns führt und die Lernfähigkeit steigert. Jetzt belegt eine Studie: Ein Mittagsschlaf hat fast dieselbe Wirkung. Das Forscherteam um Christoph Nissen, Schlafforscher und Professor für Psychiatrie am Universitätsklinikum Genf, konnte anhand von Messdaten nachweisen, dass ein Mittagsschlaf das Gehirn „aufräumt“ und dadurch wieder aufnahmefähiger macht. Die Effekte bei einem kurzen Schlaf sind dabei ähnlich wie bei einem Schlaf in der Nacht.

Rauchen und Depressionen

Studie II – Die NAKO Gesundheitsstudie hat einen Zusammenhang zwischen ­Zigarettenkonsum und Depressionen ­bestätigt. Rauchen erhöht das Risiko für Depressionen. Die Auswertungen zeigen, dass Depressionen über die Lebenszeit bei aktuellen und ehemaligen Raucherinnen und Rauchern häufiger auftreten als bei Nie-Rauchenden. Außerdem ließ sich eine Dosis-Wirkungs-Beziehung beobachten: Je mehr Zigaretten pro Tag geraucht wurden, desto stärker fielen die aktuellen depressiven Symptome aus. Ein späterer Rauchbeginn war mit einem späteren Auftreten der ersten Depression verbunden. Auch der Rauchstopp zeigte einen positiven Effekt: Je länger dieser zurücklag, desto länger lag die letzte depressive Episode in der Regel zurück. Die NAKO Gesundheitsstudie ist die größte Langzeit-Bevölkerungsstudie in Deutschland. In 18 Studienzentren werden seit 2014 über 200.000 zufällig ausgewählte Personen medizinisch untersucht und nach ihren Lebensgewohnheiten befragt.

Verzicht voll beliebt

Studie III – Fasten bleibt vor allem bei jungen Menschen in Deutschland beliebt. 85 Prozent der unter 30-Jährigen finden den bewussten Verzicht auf Genussmittel und Konsumgüter sinnvoll. Die Zustimmungswerte in der Altersgruppe steigt seit Jahren. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit. Für insgesamt 70 Prozent aller Befragten ist Fasten gut für die Gesundheit. Wer fastet, verzichtet in erster Linie auf Alkohol, Süßigkeiten und Fleisch. 37 Prozent der Menschen in Deutschland würden darüber hinaus den Fernsehkonsum einschränken und gut ein Viertel auf das Smartphone und Internet verzichten (27 Prozent).

Arbeit mit Folgen

Ausstellung – Die Geschichte der Berufskrankheiten reicht lange zurück. Vor über 100 Jahren wurde erstmals offiziell anerkannt, dass manche Krankheiten von der Arbeit verursacht werden. Das hieß: Die Betroffenen erhielten eine Behandlung und – wenn das nicht half – eine Rente. Aber was genau ist eine Berufskrankheit? Wer entscheidet darüber? Wie kommt man an die Leistungen der Versicherung? Und wie kann man solche Krankheiten verhindern?

Die DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund – die ständige bildungsaktive Einrichtung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – hat dazu eine kleine Studio-Ausstellung erstellt, die knapp erklärt, wie Beschäftigte und Betroffene sich schützen können und was zu tun ist, wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht. Die Sonderausstellung läuft noch bis zum 17. Mai 2026.

dasa-dortmund.de