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Letzter Ausweg Glücksspiel? Besser wären auskömmliche RentenFoto: Lohfink/plainpicture

Noch hat die Alterssicherungskommission der Bundesregierung ihre Ergebnisse nicht vorgelegt. Dennoch hat jetzt auch der Bundesrat das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet, das am 1. Juli in Kraft treten soll. Darin werden die Rahmenbedingungen in der dritten Säule, der privaten Altersvorsorge, neu ausgerichtet – und Fakten geschaffen.

Zu den neuen Bedingungen gehört, dass das Erwerbsminderungsrisiko nicht mehr abgesichert wird, Hinterbliebene nur noch zeitlich begrenzt. Zudem können zertifizierte Altersvorsorgeprodukte, die staatlich gefördert werden, künftig in einem Altersvorsorgedepot ohne Garantien abgeschlossen werden. Bei der Dauer der Absicherung können die Versicherungen zukünftig wählen: Eine lebenslange Rente, ein befristeter Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr oder eine Einmalauszahlung.

"Damit wird die Verantwortung auf die Vorsorgenden abgewälzt", heißt es in der Ausgabe 386 des ver.di-Infodienstes sopoaktuell. Sie müssten dann die eigene Sterblichkeit einschätzen: "Das ist moralisch höchst verwerflich." Da diese Entscheidung vor Beginn der Auszahlungsphase geändert werden könne, könnten finanzielle Notlagen einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung ausüben.

Auszahlungsplan ist keine gute Option

Viele würden ihre Lebenserwartung auch falsch einschätzen. Nach aktuellen Zahlen werden mehr als die Hälfte der Versicherten älter als 85 Jahre. Werde aber eine Kapitalauszahlung oder ein Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr gewählt, fehle am Ende der Auszahlung ein Teil des Alterseinkommens. Die Folge: Für Viele, insbesondere Frauen, wäre dann die Inanspruchnahme der Grundsicherung im Alter zwingend. Damit müssten dann die Steuerzahler*innen die Kosten einer verfehlten Alterssicherungspolitik zahlen.

Zudem kritisiert ver.di, dass die bisherige staatliche Zulagenförderung durch das Gesetz zugunsten von Besserverdienenden verändert werde. Die neugeregelten Zuschüsse verschlechterten die private Altersvorsoge für Menschen mit kleinen Einkommen sowie für Frauen mit Kindern. ver.di befürchtet, dass diese geplanten Regelungen in der privaten Altersvorsorge auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) übertragen werden könnten. Anlass zu dieser Sorge gibt ein Beschluss der CDA aus dem April 2026.

sopoaktuell 386 mit Rechenbeispielen: kurzlinks.de/qtug

Bewertung der Ergebnisse

Bis Ende Juni sollen die Alterssicherungskommission der Bundesregierung und die Rentenkommission des DGB ihre Ergebnisse vorlegen. Sie werden die Basis für die Rentenreform, die im 2. Halbjahr 2026 diskutiert wird. ver.di bewertet die Ergebnisse in einer Videokonferenz am 2. Juli ab 17 Uhr. Mehr Infos: verdi.de/termin/ergebnisse-alterssicherung-rentenkomission