13_upps_zerstueckelte_zeiten.jpg
Foto: Zoonar/Imago

Es gab eine Zeit, als die Arbeit nach Stückzahl bezahlt wurde. Aus Unternehmersicht hatte das System den Nachteil, dass es den Beschäftigten die Wahl der zu leistenden Arbeitsmenge überließ. Sobald das nötigste Geld erwirtschaftet war, konnte ein jeder entscheiden, Feierabend zu machen. Bald setzte sich also ein anderes Prinzip durch: Was der Arbeitnehmer vertraglich verkauft, ist keine Leistungsquantität, sondern ein Stück Lebenszeit. Bekanntlich waren viele Kämpfe nötig, um die Obergrenze rechtlich festzulegen: Acht-Stundentag, Fünf-Tage-Woche. Progressive Arbeitszeitverkürzung war doch ein zentrales Versprechen des sozialen Fortschritts. Nun haben sich die Zeiten geändert, und die bloße Idee einer Regelung der Arbeitsdauer wird beinah als reaktionäre Utopie empfunden. Oder wie ein "Experte" im Spiegel letztens bemängelte: "Viele Leute werden gegen ihren Willen durch das Arbeitszeitgesetz geschützt." Ob diese auf die Barrikaden gehen werden, um länger schuften zu dürfen, bleibt abzuwarten.

Nicht nur die Obergrenze wird infrage gestellt, sondern die Bestimmung dessen, was überhaupt als bezahlte Arbeitszeit gilt. Nicht so selten werden der Toilettengang, die Zeit in der Umkleide oder unter der Dusche davon ausgenommen. In Wahrheit gibt es keine objektive Definition von Arbeitszeit. Warum gehört zum Beispiel der tägliche Weg zur Betriebsstätte nicht dazu? Mit der erhöhten Mobilität hat sich die Sache noch verkompliziert. Bislang ließen Arbeitsgerichte für Dienstreisende gelten, dass die Hinfahrt zum Einsatzort als Arbeitszeit erfasst wurde, nicht aber die Rückfahrt. Dass sie nicht vor Ort blieben, war doch ihre Privatentscheidung. Anders hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden. Doch in seinem Versuch, Klarheit zu schaffen, könnte das EuGH das Gegenteil erwirkt haben. Die Arbeitszeit, so die Einschätzung vom Fachanwalt Ulrich Sittard, wird fortan von Fall zu Fall ausgelegt, je nach "Einschränkung" für den Dienstreisenden. Ist dieser im Zug mit Diensthandy erreichbar, dann arbeitet er. Schaltet er kurz aus, um ein Nickerchen zu machen, dann nicht mehr. Da neuerdings die Unternehmen verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch aufzuzeichnen, ist gesteigerte Haarspalterei zu erwarten. Gewiss ist ein elektronisches Überwachungssystem vorstellbar, das im Sekundentakt bestimmt, ob ein Beschäftigter im Modus "Arbeit" oder "Freizeit" ist und entsprechend entlohnt wird. Da überall von "Bürokratieabbau" die Rede ist: Wie wär's umgekehrt mit mehr Kulanz und Großzügigkeit?