Ausgabe 04/2026
Kühlen Kopf bewahren
Der Sommer ist da, dein Urlaub aber (noch) nicht? Viele Beschäftigte leiden unter der Hitze an ihrem Arbeitsplatz. Hohe Temperaturen im Sommer können bei der Arbeit grundsätzlich zu körperlichen und geistigen Anstrengungen führen. Hier gilt es, kühlen Kopf zu bewahren und Eigenmächtigkeiten zu vermeiden. Diese könnten zu Konflikten mit deinem Arbeitgeber führen.
Das aber muss nicht sein, denn in der Regel werden Arbeitgeber oder Vorgesetzte Verständnis aufbringen, da sie ja genauso von der Hitze betroffen sind. Besser ist es, mit dem Arbeitgeber zu sprechen und gemeinsam Lösungen zu erörtern. Auch der Betriebsrat kann vermitteln und auf eine für alle zufriedenstellende Regelung hinwirken. Erst, wenn sich dein Arbeitgeber dem Gespräch verweigert und nicht bereit ist, die Sondersituation zur Kenntnis zu nehmen, kann ein Hinweis auf die Arbeitsstättenverordnung, verbunden mit der Androhung von Arbeitseinstellung sinnvoll sein. Und hier kommt dann auch ver.di ins Spiel. Der Bereich Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik hat für Betriebs- und Personalräte viele Tipps zum Thema Arbeiten bei hohen Temperaturen in der Ausgabe 388 seines Infodienstes sopoaktuell zusammengefasst, die aber auch weiterhelfen, wenn es keinen Betriebs- oder Personalrat in deinem Unternehmen gibt. Auf der Webseite von sopoaktuell gibt es weitere Infos und Links zu hilfreichen anderen Webseiten.
Ab 35 Grad
Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert zum Beispiel klare Temperaturstufen: Ab 26 Grad sind Maßnahmen empfohlen wie effektiver Sonnenschutz, z.B. Außenjalousien, Lüften, Gleitzeitregelungen. Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber weitere Schutzmaßnahmen wie Ventilatoren, Bereitstellung von Trinkwasser, Lockerung der Kleiderordnung ergreifen. Ab 35 Grad Raumtemperatur kann der Arbeitsraum ungeeignet sein. Dann gelten Maßnahmen wie bei Hitzearbeitsplätzen üblich: Hitzeschutzkleidung, Luftduschen, zusätzliche Entwärmungspausen. Für Beschäftigte im Freien oder Fahrer*innen müssen Zustell- und Ausliefertouren so gestaltet werden, dass sie zum größten Teil im Schatten arbeiten können. Zudem müssen Arbeitgeber UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen mit UV-Filter und Sonnenschutzcremes zur Verfügung stellen.
Was noch hilft: Wenn Räume nachts auskühlen können, sind sie tagsüber nicht so heiß. Das Lüften kann man auf die frühen Morgenstunden verlegen. Getränke oder Ventilatoren bereitzustellen, kann ebenfalls eine sinnvolle Maßnahme seitens des Arbeitgebers sein. Zudem können besondere betriebliche Regelungen zur Arbeitszeit getroffen werden, wie etwa die Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Verlagerung von Arbeitszeiten, oder die Erlaubnis, zusätzliche Pausen einzulegen. red
Und nicht vergessen: Viel Wasser trinken!
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