SPD und CDU/CSU haben sich auf Eckpunkte für eine Erbschaftssteuerreform verständigt. Das war nötig, weil das Bundesverfassungsgericht neue Bewertungen von Immobilien- und Betriebsvermögen bei der Vererbung gefordert hat. Diese höhere Bewertung von Vermögen wird ausgeglichen durch höhere Freibeträge für nahe Familienangehörige. Fernere Verwandte und sonstige Erben müssen sich dagegen teilweise auf höhere Belastungen einstellen. Bei der Vererbung von Firmenvermögen werden künftig 85 Prozent pauschal als betrieblich eingestuft und von der Steuer gänzlich verschont, wenn die Arbeitsplätze über zehn Jahre "mehrheitlich" erhalten werden. Insgesamt soll das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer weiterhin jährlich rund vier Milliarden Euro betragen.

"Die neuen Freibeträge sind zu großzügig", sagt Norbert Reuter, Referent im Bereich Wirtschaftspolitik beim ver.di-Bundesvorstand. Bereits nach den bisherigen Regelungen hätten über 90 Prozent der Erben keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Mit den geplanten Änderungen werde diese Zahl eher ansteigen - trotz der Neubewertung. Auch beim Übergang von Betriebsvermögen habe es bislang keine Schwierigkeiten gegeben.

Reuters Meinung nach verschenkt die Regierung die Chance, das Aufkommen aus dieser Steuer zu erhöhen. Zehn Milliarden seien realistisch, ohne dass die Erben zu stark belastet werden. Von dieser Höhe geht auch ein Beschluss des ver.di-Bundeskongresses aus. Reuter verweist zudem darauf, dass Deutschland im Vergleich der Belastung durch Grund-, Erbschafts- und Schenkungssteuer im internationalen Vergleich im hinteren Bereich liegt. HLA