ver.di Mittelhessen gab Anstoß zum Urteil

Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für die Personalräte von Wetzlar und Mainz: Eine Grundsatzentscheidung spricht allen Personalräten Mitbestimmung bei der personellen Auswahl von Ein-Euro-Kräften zu. Noch wichtiger ist ver.di jedoch, dass Personalräte zukünftig auch darüber mitzubestimmen haben, ob die Arbeitsgelegenheiten überhaupt "zusätzlich" sind. Gewerkschaftssekretär Jürgen Lauer: "Damit haben die Personalräte jetzt ein Instrument an der Hand, um Missbrauch zu verhindern." Denn wenn die Arbeitsgelegenheiten nicht zusätzlich sind, werden mittelfristig reguläre Arbeitsplätze bei den Kommunalverwaltungen abgebaut. Es kann aber auch sein, dass man dem Handwerk keine Aufträge erteilt und die Arbeit durch die Ein-Euro-Jobber machen lässt. Personalabbau in der heimischen Wirtschaft wäre die Folge.

Für die betroffenen Langzeitarbeitslosen bietet sich ebenfalls keine Perspektive, denn kaum jemand erhält einen dauerhaften Arbeitsplatz. Allein bei den mittelhessischen Städten Gießen, Marburg und Wetzlar haben momentan rund 100 Leute einen Ein-Euro-Job. Bei den kommunalen Bauhöfen der Städte und Gemeinden sind es teilweise 20 bis 30 Prozent der Beschäftigten.