Gericht legte die wöchentliche Arbeitszeit von Berufsfeuerwehrleuten fest

Lüneburg | Ein hannoverscher Oberbrandmeister siegte mit Hilfe von ver.di vor Gericht. Danach darf jetzt die wöchentliche Arbeitszeit von Berufsfeuerwehrmännern inklusive Bereitschaftsdiensten 48 Stunden nicht übersteigen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az 5 LC 225/04). Die niedersächsische Arbeitszeitverordnung für den Feuerwehrdienst, die eine 56-Stunden-Woche ermöglicht, sei mit EU-Richtlinien nicht vereinbar, so die Begründung des rechtskräftigen Urteils.

Oberbrandmeister Mario Kraatz (37) war der Erste, der 2002 Klage auf Freizeitausgleich vor dem Verwaltungsgericht erhob. 2004 verlor er in erster Instanz. Jetzt muss die Stadt ihrem Feuerwehrmann, der seit 2003 mehr als 1000 Überstunden angehäuft hat (im Schnitt 30 pro Monat) gut die Hälfte (17,5 Stunden für jeden Monat) in Freizeit ausgleichen. Nach der Entscheidung könnten alle 1800 Berufsfeuerwehrleute in Niedersachsen Überstundenansprüche geltend machen.

Berufsfeuerwehren gibt es in Hannover, Braunschweig, Cuxhaven, Göttingen, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven und Wolfsburg. Acht der zehn Städte stehen nun auf dem Schlauch. Lediglich in Hannover und Braunschweig wurden in Erwartung des Urteils seit 2006 neue Fachkräfte ausgebildet und eingestellt. 61 neue Mitarbeiter braucht die Landeshauptstadt und rechnet mit jährlich 2,2 Millionen Euro Mehrkosten. Die Umsetzung der EU-Richtlinie wird von ver.di und dem DGB ausdrücklich begrüßt.