Der Bundesfinanzhof hat im Januar die Kürzung der Pendlerpauschale erneut als verfassungswidrig abgelehnt (az VI R 17/07, VI R 27/07). Bereits in einem Eilverfahren im Herbst 2007 hatten die Richter des höchsten deutschen Steuergerichts erhebliche Zweifel an der Neuregelung durch die Bundesregierung angemeldet. Die endgültige Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es will noch in diesem Jahr darüber entscheiden.

Nach derzeit geltendem Recht können beruflich bedingte Fahrtkosten nur ab dem 21. Entfernungskilometer abgesetzt werden. Jedoch sollten auch geringere Werte in der Steuererklärung angesetzt werden - nur dann werden sie berücksichtigt, wenn Karlsruhe die Regelung kippt. Dabei können bei manchen Lohnsteuerprogrammen Schwierigkeiten auftreten.

Musterbriefe zur Pendlerpauschale sind zu finden unter www.dgb.de. Oben auf der rechten Seite das Feld "Einspruch" anklicken. www.verdi-lohnsteuerservice.de