Auch in Berlin will der Senat die Rechte der Personalräte beschneiden

Berlin | Der Berliner Senat reiht sich ein in die Riege der Landesregierungen, die die Mitbestimmungsrechte der Personalräte einschränken wollen. Ende Januar brachte Berlins Innensenator Körting (SPD) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes ins Abgeordnetenhaus ein. Damit will die rot-rote Landesregierung der Einigungsstelle das Letztentscheidungsrecht bei außerordentlichen Kündigungen, Regressen, IT-Verfahren und Versetzungen entziehen. Zur Begründung wird auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 zum Letztentscheidungsrecht durch eine dem Parlament verantwortliche Stelle verwiesen.

ver.di, die anderen DGB-Gewerkschaften und der Hauptpersonalrat des Landes Berlin kritisieren, dass nach über 50-jährigem Bestehen des Personalvertretungsgesetzes eine Regierung aus SPD und der Linken die Rechte von Personalräten beschneiden will. Auch die Mitbestimmung bei der Einstellung von "1-Euro-Kräften" ist dem Senat lästig, so dass er diese erst bei mehr als sechsmonatiger Ausübung der Tätigkeit zulassen will. Den über 17000 "1-Euro-Kräften" im öffentlichen Dienstbereich Berlins wird so weiterhin eine Vertretung über die Personalräte verwehrt. Um in den Schulen zügiger Vertretungskräfte für den Unterricht einstellen zu können, soll zukünftig für die Personalräte nur noch das Mitwirkungsrecht gelten und für die in den Schulbezirken Berlins gewählten Frauenvertreterinnen wird das Beanstandungsrecht gestrichen.

Gewerkschaftsproteste zeigen Wirkung

Proteste und Gespräche der DGB-Gewerkschaften führten dazu, dass die Linksfraktion und Teile der SPD erklärten, dem Senatsentwurf ihre Zustimmung verweigern zu wollen. Da auch die Grünen Kritik äußern, besteht Hoffnung, dass sich der Gesetzentwurf im Abgeordnetenhaus verändern lässt.

Uwe Januszewski, Vorsitzender des Hauptpersonalrats des Landes Berlin