Ausgabe 03/2008
Störsender Rechnungshof
ver.di weist Kritik an Personalausgaben des MDR als unredlich zurück
Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt kritisiert die Personalaufwendungen beim Mitteldeutschen Rundfunk und fordert Einsparungen bei den tariflichen Leistungen, bei Zuschlägen und Sozialleistungen und schlägt einen Stellenabbau vor.
"Dem Bericht und der darin vorgetragenen Kritik des Landesrechnungshofs mangelt es an gebotener Sorgfalt", schreibt der ver.di-Landesbezirksleiter Thomas Voß in einem Brief an die Landtagspräsidenten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Er kritisiert offenkundige Fehler und rechtlich problematische Wertungen. Damit bediene der Rechnungshof nur Vorurteile über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und erschwert eine sachbezogene Diskussion über die Sicherung seiner Zukunftsfähigkeit.
Wer qualifiziertes Personal will, muss sich an der Vergütung und an den Bedingungen anderer Rundfunkanstalten orientieren. So lagen im Jahr 2007 die durchschnittlichen Personalkosten je Stelle in der ARD bei 59000 Euro, beim MDR wurden weniger als 53000 Euro gezahlt. Berücksichtigt man die gesamten Personalkosten inklusive der Altersversorgung, liegt der MDR bei knapp 73 Prozent der ARD-Vergütung. Tarifliche Kürzungen, wie vom Rechnungshof gefordert, seien angesichts dieses Abstands völlig inakzeptabel und zudem eine überflüssige Einmischung in die Tarifautonomie, so Thomas Voß.
Verantwortung für Freie
Die Forderung nach Personalabbau begleitet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seit Jahren. "Schon in der Vergangenheit hat diese Situation die Rundfunkanstalten dazu veranlasst, immer stärker auf freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auf Fremdproduk- tion auszuweichen, was auf Dauer Produktionssicherheit und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet", betont Voß.
Gerade gegenüber dem steigenden Anteil der arbeitnehmerähnlichen Freien, die wirtschaftlich abhängig vom MDR und damit sozial schutzbedürftig sind, habe der MDR eine besondere Verantwortung. Kritik an ihnen zugebilligten Sozialleistungen wie Zahlungen im Krankheitsfall und Mutterschaftshilfe sei unredlich. "An diesen Leistungen für freie Mitarbeiter gibt es nichts zu kürzen", stellt Voß klar.