Neuer Tarifvertrag für die Kirchenbeschäftigten

Ein Erfolg für ver.di: Mehr als 25000 Beschäftigte der Kirche in Niedersachsen freuen sich über eine Arbeitszeitverkürzung, mehr Geld und die Gleichstellung mit den Landesbeschäftigten. Ab Januar 2009 gilt in den Landeskirchen Braunschweig, Hannover und Oldenburg ein neues kirchliches Tarifrecht, das dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen (TV-L) entspricht.

Der Vertrag gilt für alle Erzieher/innen der 900 evangelischen Kitas im Land, für Diakone in Beratungsstellen wie Suchthilfe oder Schuldnerberatung, aber auch für Friedhofsgärtner, Küster und Krankenschwestern in Sozialstationen. Einmalzahlungen nach dem TV-L in Höhe von 910, 610 und 210 Euro - je nach Entgeltgruppe - sind bereits im Sommer erfolgt, ebenso wurde die 2,9-prozentige Lohnerhöhung in zwei Sonderzahlungen überwiesen.

Ab Januar gibt es dann die Tarifsteigerung von 2,9 Prozent nach der Eingruppierungstabelle. Die Jahressonderzahlung, bestehend aus Urlaubs- und Weihnachtsgeld, entspricht je nach Entgeltgruppe 95, 80, 50 oder 35 Prozent eines Monatsgehalts und wird jeweils im November gezahlt. Die Arbeitszeit bleibt bei 38,5 Stunden. Das gilt ab Januar 2009 auch für Beschäftigte mit einem 40-Stunden-Vertrag.

Anschluss an den öffentlichen Dienst

"Wir sind froh, wieder den Anschluss an den öffentlichen Dienst erreicht zu haben. Die kirchlichen Arbeitgeber wollten sich abkoppeln. Das haben wir verhindert", sagt ver.di-Tarifexpertin Annette Klausing. "Damit sind die kirchlich Beschäftigten nach einer langen Zeit wieder mit den Landesbeschäftigten gleichgestellt."