Heike Langenberg ist Redakteurin bei ver.di PUBLIK

Es ist ein elendes Gezerre. Bereits im Frühjahr 2008 haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände für die Beschäftigten in der Leiharbeit einen Mindestlohn beantragt. Anfang des Jahres mussten Letztere mit ansehen, wie der Bundestag eine solche Lohnuntergrenze sechs weiteren Branchen zugestand. Sie selbst wurden mit einem Kompromiss abgespeist: Statt über das Arbeitnehmerentsendegesetz soll ihr Mindestlohn im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt werden.

Der Sonderweg bedeutet, dass der Bundesarbeitsminister per Rechtsverordnung einen Mindestlohn festlegen kann, auf dessen Höhe sich das Kabinett zuvor geeinigt hat. Doch die immer wieder verschobene Einigung über die Höhe für die Leiharbeit deutet darauf hin, dass hier weiter Klientelpolitik betrieben wird. Während die SPD, die ja mal einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Branchen unterstützt hat, sich jetzt freut, dass es überhaupt zu einer Lohnuntergrenze kommt, verkündet CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla, diese dürfe ruhig deutlich unter geltenden Flächentarifverträgen liegen - solange sie nicht sittenwidrig sei. Orientieren will sich die Union an einem Vertrag, der weder die höchsten Stundensätze garantiert noch die meisten Beschäftigten erfasst und dazu noch von einem dubiosen christlichen Gewerkschaftsverband abgeschlossen wurde.

Ein unwürdiges Vorgehen. Mindestens so unwürdig wie die Arbeitsbedingungen, die zum Teil in der Branche herrschen: Arbeit auf Abruf, zu Mini-Löhnen, Seite an Seite mit Festangestellten, die für die gleiche Tätigkeit mehr Geld bekommen - Hauptsache, die Arbeitgeber profitieren. Hier wäre ein Einschreiten der Regierung dringend angebracht. Und das Beispiel zeigt auch, dass die Regierung mit ihren Kompromissen den Lobbyisten die Türen weiter offen hält, zu Lasten der Beschäftigten. Daraus kann man nur eine Konsequenz ziehen: Der von ver.di geforderte gesetzliche Mindestlohn muss endlich her.