Für die rund eine Million Menschen, die bundesweit in Leiharbeitsfirmen beschäftigt sind, ist die Botschaft klar: Ab 1. April 2021 wird es keine "Ostabschläge" mehr geben, überall gilt dann die gleiche Entlohnung. Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit hat Ende November mit den Arbeitgebern einen Tarifabschluss erzielt, der außerdem Lohnsteigerungen bis 2019 beinhaltet, die einen deutlichen Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn sichern. Außerdem bekommen die Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen überproportional mehr Geld.

"Der Kompromiss enthält viel von dem, was wir gefordert hatten", sagt DGB-Verhandlungsführer Stefan Körzell. Der Abschluss regelt Tarifsteigerungen, die in vier großen Stufen bis Ende 2019 in den alten Bundesländern ein Plus von insgesamt 9,6 Prozent festschreiben und in den neuen Ländern Zuwächse von mindestens 11,5 Prozent bringen. Generell gibt es für die beiden unteren Einkommensgruppen - und damit für das Gros aller Beschäftigten - zusätzliche Anpassungsstufen. So wird das Gehalt in der Entgeltgruppe 1 im Osten zum 1. März 2017 um 4,82, in allen anderen Gruppen um 4 Prozent erhöht. Kurz vor dem Ende der Laufzeit erhalten Beschäftigte der beiden niedrigsten Gruppen bundesweit einen Zuschlag von 17 Cent. Bei 9,96 Euro landet der unterste Stundenlohn damit im Westen, bei 9,66 Euro im Osten.

Die Zehn beim nächsten Mal

"Wir hätten gern eine Zehn vor dem Komma gesehen, aber an wenigen Cent konnten wir das ausgeklügelte Stufenmodell nach einem eineinhalbtägigen Non-Stop-Ringen nicht mehr scheitern lassen", sagt ver.di-Verhandlungsführerin Carla Dietrich. "Wir sind sehr froh, dass die Ost-Entgelte kräftig aufholen und dass wir auch für das Tarifgebiet West ordentliche Steigerungen vereinbaren konnten." Die Angleichung sei damit bis auf die letzten 30 Cent Differenz gelungen. Zunächst, so Dietrich, sei auch in der dritten Verhandlung keine Einigung in Sicht gewesen. Das Angebot der Vertreter der Leih-Arbeitgeberverbände BAP und iGZ sah ursprünglich ganze zwei Prozent Steigerungen über vier Jahre vor.

Als "Beleidigung" für seine Kolleg/innen in der Zeitarbeit empfand das Randstad-Betriebsrat und Tarifkommissionsmitglied Hans Zajdziuk. Für einen deutlichen Abstand der Bezahlung zum Mindestlohn hatten sich Beschäftigte bei einer Befragung im Sommer ausgesprochen, auch für die stärkere Anhebung der unteren Entgeltgruppen. 83 Prozent stimmten für ein gleiches Lohnniveau in Ost und West. Diese Forderungen hatte die DGB-Tarifgemeinschaft übernommen, außerdem hatte sie Lohnsteigerungen um sechs Prozent verlangt. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags sollte möglichst kurz sein. Um die Anzahl der Monate sei im Verhandlungsmarathon zäh gerungen worden, berichtet Hans Zajdziuk. Als Erfolg wertet er den festen Termin für die vollständige Entgeltangleichung. "Da machen wir etlichen anderen Branchen noch etwas vor. Und die vier Cent bis zur Zehn schaffen wir beim nächsten Mal." Die ver.di-Tarifkommission hat das Ergebnis einstimmig gebilligt.

Verhandelt wurden Entgelt- und Entgeltrahmentarifvertrag, in der Leiharbeit sind aber auch Manteltarifverträge und ein Mindestlohn-Tarifvertrag gültig. Der Mindestlohnvertrag wird nun durch das Verhandlungsergebnis aufgebessert.

Helma Nehrlich