Bundessozialgericht hält die Regelsätze für Kinder für zu niedrig

ver.di hat nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche eine Ausweitung der Schulbedarfssätze angemahnt. "Der Schulbedarf für Jugendliche muss auch in der Oberstufe gezahlt werden. Die Öffnungsklausel für außergewöhnlichen Bedarf muss es wie bei der Sozialhilfe auch beim Arbeitslosengeld II geben. Und die Regelsätze müssen zumindest für die Kinder auf neue Grundlagen gestellt und erhöht werden", forderte Elke Hannack, für Sozialpolitik zuständiges Mitglied des ver.di-Bundesvorstands.

Das Bundessozialgericht hatte Ende Januar geurteilt, dass das vom Arbeitslosengeld II abgeleitete Sozialgeld für Kinder nicht verfassungskonform sei. Nach den Kommunen hätten auch Bund und Länder für 2009 die Kürzungen von 2005 zum Teil wieder zurückgenommen, um so der drohenden juristischen Niederlage zuvorzukommen.

Das Bundessozialgericht hatte argumentiert, die Kinder würden bei Hartz IV sowohl gegenüber ihren Eltern als auch gegenüber den Kindern von Sozialhilfeempfängern benachteiligt. Der 14. Senat sah eine "Annahme von Verfassungswidrigkeit", weil die derzeitige Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstoße. Ohne dass für Kinder der Bedarf ermittelt und definiert worden sei, habe der Gesetzgeber den Hartz-IV-Satz bei Kindern um 40 Prozent gekürzt.

Geklagt hatten zwei Familien aus Dortmund und Lindau, letztere mit ver.di-Unterstützung. Die beiden umstrittenen Verfahren werden nun dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Klärung vorgelegt.dpa/pm

AZ. B 14/11 b AS 9/07 R, B 14 AS 5/08 R