Seit 2007 durften Arbeitnehmer die Kosten für ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden nur noch dann steuerlich absetzen, wenn dieses den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung" darstellt.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun unter dem AZ VI B 69/09 entschieden, dass Lehrer und andere Berufsgruppen derartige Kosten wieder von der Steuer absetzen können. Im entschiedenen Fall ging es um einen Lehrer, dem kein eige- ner Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Nach Ansicht des Gerichts darf sich dieser einen Freibetrag für seine Aufwendungen eintragen lassen. Eine endgültige Neuregelung (ggf. nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts) steht noch aus. Betroffene können jetzt bereits von dieser Entscheidung profitieren und einen Eintrag auf ihrer Lohnsteuerkarte für 2010 machen lassen. Die Finanzverwaltung hat am 6. Oktober 2009 auf das BFH-Urteil reagiert und die Finanzämter angewiesen, entsprechenden Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung zuzustimmen.

In den Einkommensteuererklärungen für 2009 sollten die entstandenen Aufwendungen entsprechend ebenfalls geltend gemacht werden und bei einer möglichen Ablehnung durch das Finanzamt Einspruch eingelegt werden.

Unterstützung und weitere Informationen gibt es beim ver.di-Lohnsteuerservice.

Edmund Lennartz,Leiter der Zentralen Arbeitsgruppe des ver.di-Lohnsteuerservices