BERNHARD JIRKU leitet die Erwerbslosenpolitik beim ver.di-Bundesvorstand

Ein toller Erfolg – in den Medien zumindest: mehr Kindergeld und ein höherer Steuerfreibetrag, Vermögen und Häuslebauer bei Hartz IV besser geschützt. Die Erhöhung von Steuerfreibetrag und Kindergeld ist indes keine schwarz-gelbe Wohltat, sondern durch das Bundesverfassungsgericht vorgezeichnet. Die neue Regierung handelt, bevor 2010 allzu offensichtlich wird, dass die Verfassung sie zu einer Steuerentlastung für Familien zwingt. Bereits 1998 hatte Karlsruhe entschieden, das Existenzminimum im Steuerrecht, das sich aus der Sozialhilfe herleitet, sei steuerfrei zu stellen. Derzeit prüft das Gericht das Existenzminimum beim Arbeitslosengeld II. In der Folge steht eine deutliche Erhöhung des Steuerfreibetrags für Familien vor der Tür. Eine Verbesserung, zu der übrigens auch Erwerbslose und Gewerkschaften einiges beigetragen haben.

Zugleich geht es für die konservativ-liberale Regierung darum, den medialen Blick von den Geschenken für Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalmärkte abzuwenden. Und es gilt, davon abzulenken, dass Vermögende, Investmentfonds und Medienunternehmen die Krise zwar herbeigeführt haben, nun aber für die Kosten nicht aufkommen wollen.

So sehen die schwarz-gelben Wohltaten denn auch wirklich aus: Kinder, deren Eltern zum Beispiel wegen Niedriglöhnen soziale Hilfen benötigen, bekommen gleich zweimal nichts: Das Kindergeld wird vollständig mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet, und mehr Schulbeihilfe gibt es auch nicht. Hartz IV wird durch Herabpauschalierung der Wohnkosten (auch für Häuslebauer) abgesenkt, ein besserer Schutz des Vermögens gilt lediglich für 0,5 Prozent Besserverdienende, der Rechtsweg für Arme wird verbarrikadiert, und noch mehr Niedriglöhne werden subventioniert. Erwerbstätige, Erwerbslose und Familien haben eine andere Politik verdient.