Mitte Oktober hat sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Höhe der Grundsicherung für Kinder und Erwachsene, der so genannten Regelleistung, beschäftigt. In einer Anhörung ging es um drei Verfahren, die vom Bundessozialgericht beziehungsweise vom Hessischen Landessozialgericht nach Karlsruhe überwiesen worden waren. ver.di vertritt eine der drei Familien im Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes. Ein Beschluss des Gerichts wird nicht vor Januar 2010 erwartet.

Derzeit liegen die Regelsätze für Kinder, je nach Alter, bei zwischen 60 und 80 Prozent des Bedarfs eines alleinstehenden Erwachsenen. Dem werden zum Beispiel 34,13 Euro pro Monat für Bekleidung und Schuhe zugestanden. Dabei wird davon ausgegangen, dass ein Erwachsener eine Winterjacke länger als nur einen Winter tragen kann. Und übersehen, dass ein Kind in einem Winter vielleicht schon mehrere Jacken braucht, weil es noch wächst. Kinderspezifische Mehrbedarfe wie Ausgaben für Windeln, gesunde Ernährung, Bildung oder Vereinsmitgliedschaften fließen in die Berechnung der Summe nicht ein. Deswegen reichen die bislang gezahlten Summen nach Ansicht von ver.di nicht aus. Sie beziffert die für Kinder notwendigen Summen mit 500 bis 700 Euro pro Monat. Nur dann könne es eine Schulzeit mit gleichen Chancen geben.

Mindestlohn würde helfen

Am Rande der Verhandlung in Karlsruhe demonstrierten ver.dianer/innen für einen gesetzlichen Mindestlohn und eine bessere Grundsicherung. Mit ausreichend bezahlter Arbeit ließen sich auch einige Probleme der klagenden Familien lösen. Zwei von ihnen sind so genannte Aufstocker. Doch das zu geringe Einkommen der Eltern wird auf die Leistungen der Kinder angerechnet, so dass sie keinen Anspruch auf eigene Leistungen mehr haben. Dennoch reicht das Familieneinkommen nicht aus, um den Bedarf der Kinder zu decken. hla

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