KARIN WENK ist verantwortliche Redakteurin der ver.di-Zeitschrift M - Menschen Machen Medien

Ein Ende des hemmungslosen Honorardumpings gegen freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen ist in Sicht. Nach mehr als sechs Jahren Verhandlungen haben die dju in ver.di und der DJV mit den Zeitungsverlegern Vergütungsregeln für freie Journalisten an Tageszeitungen vereinbart. Damit gibt es seit dem 1. Februar verbindliche Mindesthonorare. Das ist ein großer Erfolg. Dumping-Honorare, die inzwischen Tiefststände zwischen 15 und 35 Cent je Druckzeile erreicht haben, sind nach dem Urheberrechtsgesetz nicht mehr angemessen und können nicht mehr rechtsverbindlich vereinbart werden.

Für einen Großteil der freien Journalisten bedeuten die Mindesthonorare eine deutlich spürbare Steigerung ihrer bisherigen Bezahlung, mitunter sogar eine Verdoppelung. Bisher gezahlte höhere Honorare hingegen dürfen nicht abgesenkt werden. Und: Zum Honorardumping gehört seit langem, dass Texte einmal bezahlt und dann mehrfach verwendet werden. Die neuen Mindesthonorare gelten nur für die einmalige Veröffentlichung in Print und Online. Wer Texte vielfach nutzen will, muss von vornherein deutlich mehr zahlen. Damit wurden erstmals Honorarstandards festgelegt. Sie dienen als Orientierung für Honorarforderungen und sind vor Gericht einklagbar. Das sorgt für Rechtssicherheit.

Dennoch ist das Verhandlungsergebnis ein Kompromiss. Höhere, gar am Zeitaufwand orientierte Honorare lehnen die Verleger ab. In 45 Verhandlungsrunden mussten ihnen die Vergütungsregeln abgerungen werden. Ein erster Schritt auf dem Weg zu einer besseren Honorierung. Und noch steht aus, das auch für die freien Fotografen zu erreichen, denn für sie konnte noch keine Einigung erzielt werden. Aber der Anfang ist gemacht. Die freien Text-Journalisten haben jetzt einen definierten Anspruch auf die Mindest-honorare - der nun durchgesetzt werden muss, notfalls vor Gericht. ver.di gibt seinen Mitgliedern dabei umfangreiche Hilfe.