Auf der Zugspitze, der kleinsten nordfriesischen Insel oder im Spreewaldgehöft - deutschlandweit wird in etwa 34 Millionen Haushalten sechsmal die Woche Post erwartet. Zu Recht. Angemessene und ausreichende Postversorgung verlangt das Grundgesetz. Die so genannte Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) regelt die Einzelheiten. Danach sind Briefe, Pakete bis 20 Kilogramm, Einschreiben und Wertsendungen flächendeckend und permanent zu befördern. Erbringer solcher postalischer Grundsicherung war bis zum Auslaufen der so genannten Exklusivlizenz Ende 2007 die Deutsche Post. Der Konzern hat sich auch danach freiwillig verpflichtet, dafür 12 000 Filialen und 108 000 Briefkästen bereitzuhalten. Um das zu erschwinglichen Preisen überall zu ermöglichen, sind diese Leistungen der Deutschen Post AG von der Umsatzsteuer befreit. Seit 1. Januar 2008 ist der deutsche Postmarkt bekanntlich vollends geöffnet. Die täglichen Sendungen kommen - so der erklärte politische Wille - nicht mehr nur von der gelben, sondern auch von grüner, orangefarbener, blauer oder roter Post. Akut steht deshalb das Umsatzsteuergesetz zur Debatte: Da der Markt die Dinge regeln soll und nun auch neue Firmen Universaldienste übernehmen könnten, sollen sie steuerlich der Post AG gleichgestellt werden. Darauf pochen nicht nur die Mitbewerber, so bestimmt es auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Nachbesserungsbedarf

Das Bundesfinanzministerium hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Änderung steuerlicher Vorschriften gestrickt. Der bedarf nicht nur aus gewerkschaftlicher Sicht der Nachbesserung: "Setzen Sie sich dafür ein", appellierten der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske und seine Stellvertreterin Andrea Kocsis an die Parlamentarier, "dass es bei einer umfassenden Umsatzsteuerbefreiung des Post-Universaldienstes bleibt". Denn der gelb-schwarze Entwurf, mit dem man sich 300 Millionen Euro Steuermehreinnahmen erhofft, beschränkt die Befreiung nunmehr auf Leistungen, die "durchschnittliche Privathaushalte" nachfragen. Pakete über 10 Kilogramm soll sie nicht mehr betreffen. Das würde den Universaldienst in einen umsatzsteuerbefreiten und einen umsatzsteuerpflichtigen Teil spalten. Vorbote einer generellen Verschlechterung der PUDLV, also der Bedingungen für Universaldienste? Noch schwerwiegender: Die meiste Geschäftspost - Massensendungen machen 80 Prozent des deutschen Briefmarktes aus - wäre nicht mehr umsatzsteuerbefreit. Viele Unternehmen würden die Teuerung auf ihre Kunden umlegen. Für andere, eher "gemeinwohlrelevante" Sendungen von Behörden, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Parteien, Vereinen oder Gewerkschaften, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wären 19 Prozent Preissteigerung existenzieller. ver.di hält die Trennung von Privat- und Geschäftspost für verfassungswidrig. Dass es Sinn der Umsatzsteuerbefreiung sei, "einen Anreiz für Investitionen in die Infrastruktur des Universaldienstes zu schaffen", erklärt Andrea Kocsis. Es könne nicht angehen "den lukrativen Bereich der Geschäftspost aus dem Qualitätsvorgaben des Universaldienstes zu entlassen", kritisierte sie bei einer hochrangig besetzten öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages am 9. Februar. Juristen wie Staatsrechtler Rupert Scholz mahnten steuerrechtliche Gleichbehandlung an. Oppositionspolitiker warnen außerdem, dass Wettbewerbern der Post AG zwar die Möglichkeit eröffnet werde, auch Universaldienstleistungen zu erbringen, allerdings ohne sie den strengen Qualitätskriterien aus Postgesetz und PUDLV zu unterwerfen.