ver.di Rheinland-Pfalz und die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe haben gemeinsam das Muster einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" entwickelt. Diese Mustervereinbarung steht ab sofort allen Betriebs- und Personalräten zur Verfügung. Anette Diel vom Frauennotruf: "Es reicht nicht, die Opfer in einer Beratungsstelle aufzufangen, wenn sie es nicht mehr aushalten. Wir wollen alle Beteiligten stärken bzw. ihnen ihre Grenzen zeigen. Vorgesetzte und wohlmeinende Kollegen sollen souveräner mit dem Thema umgehen und nicht im Zweifel lieber den Mund halten. Potentielle Täter sollen sich klar darüber werden, dass sie sich strafbar machen."

Folgerichtig spielt Prävention eine zentrale Rolle. Es wird unmissverständlich erklärt, welche Handlungen sexuelle Belästigungen darstellen. Beispiele sind: Anzügliche Bemerkungen und Kommentare, das Zeigen pornografischer Darstellungen, körperliche Berührungen, Aufforderung zu sexuellen Handlungen und schließlich Straftaten wie Nötigung und Vergewaltigung. Betriebsräte der Privatwirtschaft und Personalräte des öffentlichen Dienstes haben eine Schlüsselposition, weil sie per Gesetz ein Initiativrecht haben. Christine Gothe, stellvertretende Landeschefin von ver.di: "In vielen Betrieben heißt es: Sexuelle Belästigung, das gibt es bei uns nicht. Die Erfahrungen der Frauennotrufe sagen etwas ganz anderes. Klare betriebliche Regelungen schrecken potentielle Täter ab, ermutigen Betroffene, sich Hilfe zu holen und geben nicht zuletzt Führungskräften Handlungssicherheit im Konfliktfall.

Der Entwurf kann bezogen werden über pia.mueller@verdi.de oder telefonisch unter 06131 / 972 62 96