GERD HERZBERG ist stellvertretender ver.di-Vorsitzender

ver.di PUBLIK | Nach dem Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis, Elena, sind Arbeitgeber seit Januar verpflichtet, umfangreiche Daten über ihre Beschäftigten an die zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu senden. ver.di lehnt Elena als klassische Form der Vorratsdatenspeicherung ab und unterstützt eine Verfassungsbeschwerde. ver.di beschäftigt selbst rund 3 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wie verhält sich ver.di als Arbeitgeber?

GERD HERZBERG | ver.di hat sich eindeutig gegen Elena positioniert. Dem gesamten Verfahren der Datenerhebung, der Datenverarbeitung und vor allem der Datenspeicherung stehen gravierende datenschutzrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber. ver.di hält es daher für zwingend geboten, sich dem Elena-Verfahren auch als Arbeitgeberin zu verweigern, also die Weiter-leitung von Daten an die Zentrale Speicherstelle zu verweigern.

ver.di PUBLIK | Welches Risiko geht ver.di damit ein?

HERZBERG | Wir müssen damit rechnen, dass ein Bußgeld gegen ver.di erhoben wird. Das kann im Einzelfall bis zu 25 000 Euro betragen. Das nimmt ver.di zur Wahrung der eigenen Haltung und Überzeugung in Kauf.

ver.di PUBLIK | Wenn nun ein Bußgeldbescheid ergeht, was passiert dann genau?

HERZBERG | ver.di kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Nimmt die zuständige Behörde, in diesem Fall die Deutsche Rentenversicherung Bund, den Bescheid nicht zurück, leitet sie den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter. Die wiederum legt ihn dem Amtsgericht zur Entscheidung vor. Ein ordnungsgemäß eingelegter Einspruch verhindert zunächst die Vollstreckung des Bußgeldbescheids. Entscheidet das Gericht dann gegen ver.di, werden wir gegen diesen Beschluss Rechtsbeschwerde einlegen. ver.di wird konsequent alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen - und das wird uns im Zweifel vom Amtsgericht bis vor das Bundesverfassungsgericht führen.

ver.di PUBLIK | ver.di hat auch eine Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Elena unterstützt. Was will ver.di noch unternehmen?

HERZBERG | ver.di wird das Thema des Datenschutzes auch weiterhin für seine Mitglieder, für die Betriebs- und Personalräte aufgreifen und im politischen Bereich beharrlich darauf hinwirken, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt wird. Die Datenskandale der letzten Monate und Jahre haben vielen Menschen die Augen geöffnet und ein hohes Maß an Sensibilität für Fragen des Datenschutzes gefördert. Insbesondere zum Arbeitnehmer-Datenschutz fordert ver.di ein eigenständiges Gesetz, das konkret auf die Anforderungen der Arbeitswelt zugeschnitten ist. http://mitgliedernetz.verdi.de