Petra Welzel ist Redakteurin der ver.di PUBLIK

Hat Familienministerin Kristina Schröder, CDU, auch nur einen blassen Schimmer, was es heißen kann, einen Familienangehörigen zuhause zu pflegen? Weiß sie nicht, dass das manchmal ein 24-Stunden-Job ist, und den Pflegenden mit der Möglichkeit, ihre Stellen um 50 Prozent zu reduzieren, herzlich wenig gedient ist? Und was tut man, wenn man nach zwei Jahren wieder voll auf seine Stelle zurückkehren muss, aber die Mutter, der Vater oder der Angehörige immer noch der Pflege bedarf? Die betroffene Person am Ende doch in ein Pflegeheim geben, was man ja eigentlich vermeiden möchte?

Man mag der Ministerin ja nur gute Absichten unterstellen, aber ihr Gesetz zur Einführung einer Familienpflegezeit ist so unzeitgemäß wie die Nicht-Ausweitung der Vätermonate in der Elternzeit, die sie ebenfalls noch mal schnell beschlossen hat, bevor sie selbst in den Mutterschutz geht. Was die Pflegezeit betrifft, wird nämlich auch mit diesem Gesetz leider kein Arbeitnehmer und keine Arbeitnehmerin einen Rechtsanspruch auf sie haben. Es hängt allein vom Arbeitgeber ab, ob er sich darauf einlässt, für zwei Jahre zur Hälfte auf seine/n Mitarbeiter/in zu verzichten.

Doch viel schwerer fällt ins Gewicht, dass die individuelle Pflegezeit schlichtweg nicht terminierbar ist. Es gibt Familien, die pflegen über Jahrzehnte Angehörige. Das beginnt manchmal schon mit 50, wenn man die pflegebedürftige Mutter mit in den Haushalt holt. Und setzt sich dann mit der kranken Schwiegermutter oder dem dementen Vater fort. Pflegebedürftige Kinder begleiten einen oft gar das ganze Leben. Wir brauchen also generelle Rahmenbedingungen, die vor allem der Realität einer immer älter und damit leider pflegebedürftiger werdenden Gesellschaft Rechnung tragen. Und das Schrödersche Pflegezeitgesetz? Ist schon gescheitert, bevor es 2012 in Kraft gesetzt wird.