Ein Schritt vor, ein Schritt zurück

Kaum verabschiedet, steht das Thüringer Ladenöffnungsgesetz schon wieder in der Diskussion. Verändert werden soll, nach Forderungen aus Wirtschaft, Einzelhandel und einigen Politikern, die Regelung über zwei arbeitsfreie Samstage im Monat für die Arbeitnehmer/innen. Angestrebt wird folgende Novellierung: Zwei freie Samstage gibt es nur für Verkäufer/innen, die dies ausdrücklich von ihrem Arbeitgeber fordern, tarifgebundene Unternehmen sollen von der Regelung ausgenommen werden, für die Weihnachtszeit gelten besondere Vereinbarungen und für kleine Betriebe trifft das Gesetz auch nicht mehr zu.

"Dann hat sich das Ganze ja auch völlig erledigt, denn es gibt dann so gut wie keinen Laden, für den es gelten soll", fasst Torsten Knauer, Betriebsrat bei Kaufland in Gera, zusammen. Das wäre genau das, was ver.di nicht will: familienfeindliche Arbeitszeiten und Regelungen, die jeder Beschäftigte persönlich aushandeln müsste.