Gleicher Lohn für gleiche Arbeit durch neue Richtlinie vorgegeben

Hamburg Messe, Flughafen, SAGA, Stadtreinigung, Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten, Asklepios Kliniken Hamburg - an diesen und anderen Firmen ist die Freie und Hansestadt Hamburg ganz oder teilweise beteiligt. Die Firmen gehören nicht zum klassischen Öffentlichen Dienst, nehmen aber dennoch wichtige Steuerungsfunktionen für die Stadt wahr.

Beschäftigte der Tochter an die Mutter ausgeliehen

Während die Einkommen und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten dieser Beteiligungsfirmen in der Regel tarifvertraglich geregelt sind, wurden Leiharbeiter/innen dort bisher nicht nur in Ausnahmefällen zu erheblich schlechteren Bedingungen als die Stammbeschäftigten auf Regelarbeitsplätzen eingesetzt. Einige Tochterfirmen haben für bestimmte Arbeitsbereiche ihrerseits Tochterfirmen gegründet, mit der Folge, dass die dort zu geringeren Tarifen eingesetzten Beschäftigten zum Teil an die Mutter ausgeliehen wurden - natürlich zu den niedrigeren Tarifen. Auch die Gründung von Tochterfirmen für die Organisation von klassischer Leiharbeit im jeweiligen Firmenverbund war ein praktiziertes Geschäftsmodell. Die Lohndumpingmethoden haben bei gleicher Arbeit zu Lohndifferenzen von bis zu mehreren hundert Euro pro Monat geführt. ver.di hat diese Methoden seit längerem kritisiert und deren Abschaffung gefordert. Auch die Medien haben sich umfänglich mit dem Thema befasst.

Nunmehr hat der Hamburger Senat eine Richtlinie beschlossen, die alle diese Praktiken unterbindet. Die Richtlinie sieht im Kern vor, dass Regelarbeit nicht mehr an Leiharbeitnehmer/innen "ausgelagert" werden darf. Deren Einstellung ist zukünftig nur noch in en-gen Grenzen möglich, etwa zum Ausgleich von plötzlichen Ausfällen. Entscheidend ist, dass dabei der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" einzuhalten ist.

Werden Beschäftigte von Tochterfirmen mit geringeren Tarifen im Rahmen der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung bei Firmen mit höheren Tarifen eingesetzt, muss für die Einsatzzeit die Lohndifferenzen jetzt ebenfalls ausgeglichen werden.

Die Senatsrichtlinie gilt verbindlich für alle Firmen mit einer Mehrheitsbeteiligung der Stadt. In Firmen mit einer Minderheitsbeteiligung sind die Vertreter der Stadt gehalten, in den jeweiligen Aufsichtsgremien entsprechend zu votieren. Mit dieser Richtlinie wird ein jahrelanger Missbrauch nunmehr abgestellt.


Wolfgang Abel - ver.di-Landesbezirksleiter Hamburg: "Leiharbeit darf nicht zu Lohndumping führen! Diesen wichtigen sozial- und arbeitsmarktpolitischen Anspruch hat der Senat für seinen direkten Einflussbereich nunmehr umgesetzt. Dies ist ein wichtiger Teilerfolg im Kampf gegen Ausbeutungsmethoden auf dem Arbeitsmarkt. Wir werden diesen wichtigen Teilerfolg nicht nur mit Leben füllen, sondern auch nutzen, um von anderen Arbeitgebern vergleichbare Regelungen einzufordern."


Rainer Hahn – Personalratsvorsitzender der Stadtreinigung: "Die Richtlinie führt endlich zur notwendigen Bezahlungsgerechtigkeit. Bei der Wert GmbH wird das große Kontingent an Leiharbeitern ab-, das eigene Personal auf Basis der Tarifverträge aufgebaut. Die Leiharbeitsfirma STR wird geschlossen, und die Beschäftigten im Bereich der Stadtreinigung und ihrer Töchter überführt. Damit wird die Abwärtsspirale in Richtung prekäre Arbeit gestoppt, und für viele gibt es auch deutliche höhere Monatseinkommen.