Tina Leitz, Klaus Auhuber und Ariane Kneißl (hintere Reihe v. l.) sind die Rechtsberater/innen, Conny Krinner und Christl Distl ihre Mitarbeiterinnen

Urlaub braucht jeder einmal: Zum Ausspannen vom Stress der Arbeit und zum Auftanken für neue Herausforderungen. Bezahlter Urlaub steht jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer zu, auch Minijobbern und Heimarbeitern. Was heute so selbstverständlich klingt, war es lange Zeit nicht. Eine bundesweite gesetzliche Regelung, das Bundesurlaubsgesetz, gibt es erst seit 1963. Das Recht auf Urlaub haben vorher die Gewerkschaften in Tarifverträgen mühsam durchgesetzt - die ersten Anläufe dazu gab es in den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Die Dauer des tariflichen Urlaubs beträgt heute meist sechs Wochen, der gesetzliche Anspruch hinkt dem mit vier Wochen hinterher.

Konfliktfrei ist das Thema "Urlaub" in der betrieblichen Praxis aber nach wie vor nicht. Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Sachen, sagt der Volksmund. Das trifft oft zu, besonders, wenn es ums Arbeitsleben geht. Hier gelten hinter den Werkstoren zuweilen andere Regeln, die Regeln des Chefs sozusagen. Das musste jüngst auch Max Treu (Name geändert) erfahren.

Max ist Tankwagenfahrer, seit über 30 Jahren im Betrieb, das Arbeitsverhältnis bisher ungetrübt. Max ist seit 25 Jahren verheiratet. Zur Silberhochzeit wollten er und seine Frau sich eine Schiffsreise gönnen. Den Urlaubstermin hatte Max, wie üblich, vor der Buchung der Reise mündlich mit dem Chef abgesprochen.

Das Traumschiff legt nun aber möglicherweise ohne das Ehepaar Treu ab, denn der Chef will plötzlich den Urlaub nicht genehmigen. Betriebliche Gründe stünden der Urlaubsgewährung nun entgegen. Dagegen klagt Max mit Hilfe des ver.di-Rechtsschutzes. Ob er aber vor Gericht gewinnen wird, ist fraglich.

Für Klaus Auhuber, den Leiter des Rechtsschutzbüros im ver.di-Bezirk München, ist das kein Einzelfall: "Immer wieder kommt es zu Konflikten mit der Urlaubsgewährung: mal wegen der zeitlichen Lage, mal will der Chef nicht wenigstens zwei Wochen am Stück genehmigen, oft wird die wirksame Urlaubsgewährung bis zuletzt hinausgezögert." Das finanzielle Risiko, wenn die Reise nicht angetreten werden kann, trägt der Arbeitnehmer.

Mündliche Zusagen sind im Nachhinein kaum zu beweisen

Tina Leitz, die gemeinsam mit Ariane Kneißl im juristischen Team arbeitet und die ver.di-Mitglieder außergerichtlich und vor Gericht vertritt, rät deshalb, sich nicht auf Versprechungen einzulassen: "Im Arbeitsleben sollten Vereinbarungen schriftlich fixiert werden. Das gilt für die Urlaubsgewährung genauso wie für den Arbeitsvertrag, für Nebenabreden, für Überstunden. Mündliche Zusagen sind im Nachhinein kaum zu beweisen - und dann ziehen die Beschäftigten den Kürzeren."

Oft scheuen sich die Betroffenen, einen Konflikt mit dem Arbeitgeber vor Gericht auszutragen, weil sie Nachteile befürchten. "Umso wichtiger ist es, dass jeder seine Rechte kennt und weiß, was zu beachten ist. In der Rechtsberatung von ver.di kann sich jedes Mitglied beraten lassen", sagt Ariane Kneißl. Konflikte lassen sich so oft schon vorher vermeiden. Auch die Einschaltung der Betriebs- und Personalräte und Mitarbeitervertretungen ist sinnvoll; sie können helfen und Regelungen einfordern.

Für ver.di-Mitglieder ist guter Rat nicht teuer, sondern kostenlos. Auch ein Gerichtsverfahren vor dem Arbeits-, Sozial- oder Verwaltungsgericht kostet ver.di-Mitglieder nichts. Die Leistung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Klaus Auhuber berichtet, dass im Jahr rund 1200 Mitglieder die Rechtsberatung und den gerichtlichen Rechtsschutz nutzen: "Jeder, der rechtliche Unterstützung braucht, bekommt bei ver.di qualifizierte Hilfe. Wir scheuen nicht die Kosten, für uns stehen die Belange des Mitglieds im Vordergrund."

Wegweiser zum ver.di-Rechtsschutz

  • Anspruch auf Rechtschutz/Rechtsvertretung hat jedes ver.di-Mitglied vom vierten Mitgliedsmonat an für Streitigkeiten, beginnend von diesem Zeitpunkt. Auszubildende sogar ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft. Kostenlose Rechtsberatung gibt es bereits ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft.
  • ver.di-Mitglieder, die rechtliche Hilfe benötigen, wenden sich zuerst an den zuständigen Fachbereich; dieser veranlasst dann alles Notwendige.
  • Jeweils dienstags (9 bis 18 Uhr) und donnerstags (13 bis 18 Uhr) bietet ver.di im DGB-Haus eine offene Rechtsberatung an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Mitglieder melden sich an den Beratungstagen im DGB-Haus B, 2. Stock, Zimmer B.2.
  • Daneben bietet ver.di auch eine Renten-, Mobbing- und Erwerbslosenberatung an. Anmeldungen für die Mobbingberatung nimmt der jeweilige Fachbereich entgegen. Die Erwerbslosenberatung findet jeden Freitag von 10 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung statt, Rentenberatung nur nach Terminvereinbarung.
  • Wenn Erfolgsaussichten bestehen, übernimmt ver.di alle Kosten für einen Rechtsstreit. Die vorherige Beantragung ist erforderlich. Die Vertretung erfolgt in der Regel durch ver.di- oder DGB-Anwälte.