Augen auf bei der Leiharbeit

Derzeit verhandelt die DGB-Tarifgemeinschaft mit den Arbeitgeberverbänden über neue Tarifregelungen für die Beschäftigten in der Leiharbeit. Doch sollte ver.di sich daran beteiligen? Werden die Tarifverträge nicht fortgeschrieben, gelte das Prinzip von Equal Pay, argumentieren die Gegner/innen der Tarifverhandlungen. Das bedeutet, dass Leiharbeitnehmer/innen den Anspruch auf die gleiche Bezahlung haben wie die Beschäftigten in dem Betrieb, in dem sie eingesetzt werden. So regelt es das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Abgewichen werden kann davon nur, wenn ein eigener Tarifvertrag für die Leiharbeitnehmer/innen gilt. Die von der DGB-Tarifgemeinschaft abgeschlossenen Verträge sehen in der untersten Entgeltgruppe bisher 7,50 Euro pro Stunde im Osten und 8,19 Euro pro Stunde im Westen vor. In vielen Branchen könnten die Leiharbeitnehmer/innen also mehr verdienen, sagen die Gegner/innen der Tarifverhandlungen.

Tarifvertrag läuft aus

Dennoch hat der ver.di-Bundesvorstand entschieden, weiter über Lohn- und Gehaltstarifverträge sowie den Mindestlohn zu verhandeln. Ein Grund: Der Mindestlohntarifvertrag läuft zum 31. Oktober 2013 aus. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hängen die Lohn- und Gehaltstarifverträge unauflösbar mit dem über den Mindestlohn zusammen. Dieser Mindestlohn wird auch in der verleihfreien Zeit gezahlt, in der Equal Pay nicht gilt.

Wichtig ist der Mindestlohntarifvertrag auch für Beschäftigte, die von ausländischen Verleihunternehmen in Deutschland eingesetzt werden. Denn für sie würde der Tarifvertrag des Herkunftslandes der Firma gelten - und nicht Equal Pay. "Viele Leiharbeitsunternehmen haben bereits Tochtergesellschaften in anderen europäischen Ländern", warnt der ver.di-Bundesvorstand in einer Stellungnahme.

Hinzu komme, dass die Leiharbeitsfirmen auch Tarifverträge mit anderen, nur dem Namen nach christlichen Gewerkschaften abschließen können. Zwar haben Gerichte schon in mehreren Fällen diesen Gewerkschaften die Tariffähigkeit aberkannt, aber einige von anderen Organisationen gelten immer noch. Der ver.di-Bundesvorstand befürchtet, dass es hier zu weiteren Abschlüssen kommen könnte, wenn die DGB-Tarif- gemeinschaft nicht mehr über einen Tarifvertrag verhandelt.

"Daher hält ver.di zusammen mit den anderen Mitgliedern der Tarifgemeinschaft weiterhin an ihrer Forderung nach einem uneingeschränkten Equal-Pay-Grundsatz ohne Abweichungsmöglichkeiten fest", heißt es in der Stellungnahme. Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert, die Europäische Leiharbeitsrichtlinie entsprechend umzusetzen. Bis das der Fall ist, seien eindeutige Arbeits- und Entlohnungsbedingungen der "rechtlich sichere Weg" - und deswegen verhandeln ver.di und die DGB-Tarifgemeinschaft weiter. hla

Die Stellungnahme des ver.di-Bundesvorstands können sich ver.di-Mitglieder im ver.di-Mitgliedernetz ansehen. Unter dem Suchwort "Equal pay" ist auch eine Pro-&-Contra-Diskussion zu finden.

https://mitgliedernetz.verdi.de