Beamte im Nachteil

Besoldung | Die Gewerkschaft ver.di kritisiert, dass die zirka 105.000 hessischen Beamtinnen und Beamten auf absehbare Zeit keine Besoldungserhöhung bekommen. ver.di-Beamtensekretärin Rebecca Liebig: "Das ist skandalös. Der Gesetzentwurf für die Besoldungsanpassung liegt seit Mai 2013 vor. Doch er wurde im Landtag bis jetzt nicht verabschiedet. Für die Beamten in Hessen heißt das: mehr Geld frühestens im Jahr 2014. Tarifangestellte Kolleg/innen dagegen freuen sich seit dem Sommer über mehr Gehalt. Hier wird auf dem Rücken der Staatsbediensteten gespart."


Nicht weiter zu Lasten der Beschäftigten

ÖPNV | ver.di Hessen fordert, soziale Verpflichtungen in das Gesetz für den öffentlichen Personennahverkehr einzuarbeiten. Der öffentliche Personennahverkehr sei ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sicherheit für die Fahrgäste und gute Bezahlung für die landesweit rund 3500 Beschäftigten seien vorrangig. Nach Meinung von ver.di Hessen werde der Wettbewerb ausschließlich auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen, weil keine Tarifverträge eingehalten werden müssten und weil bei einem Betreiberwechsel kein Bestandsschutz für die alten Beschäftigten im Gesetz vorgesehen sei. Das habe zur Folge, dass die tarifliche Lohnstruktur in Hessen 20 bis 40 Prozent niedriger sei als in vergleichbaren Bundesländern. Von der neuen Landesregierung erwartet ver.di, dass sie dafür sorgt, dass im öffentlichen Personennahverkehr gültige Tarifverträge flächendeckend eingehalten werden.


Rekommunalisierung der Stromnetze der richtige Weg

Energie | Die Gewerkschaft ver.di begrüßt die Gründung der Energiegesellschaft Fulda-Eder-Energie in Nordhessen. ver.di-Landesbezirksleiter Jürgen Bothner: "Damit beschreiten die Kommunen aus dem Schwalm-Eder-Kreis und die Stadt Kassel genau den richtigen Weg, nämlich den der Rekommunalisierung der Stromnetze." Strom- und Wasserversorgung gehörten als wesentlicher Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge in kommunale Hände. Für private Betreiber stünden Gewinn und nicht die Qualität des Produkts und ihrer Dienstleistung im Vordergrund. ver.di fordert eine umfassende, hochwertige Versorgung in diesen Bereichen, die in öffentlicher Verantwortung ist und anspruchsvollen ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien genügt. Strom und Wasser müsse für die Menschen in guter Qualität zu günstigen Preisen zur Verfügung stehen.


Betriebsrat im Recht

Rhön-Kliniken | Erfolg für den Betriebsrat des Horst-Schmidt-Klinikums in Wiesbaden gegenüber der Geschäftsführung der Rhön-Kliniken: Die Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden Christina Köhn wurde zurückgewiesen, das Arbeitsgericht verweigerte die Zustimmung. Dies entspricht auch der Haltung des Betriebsrats. Bereits seit April zieht sich die Auseinandersetzung hin. ver.di und der Betriebsrat werten das Urteil als eine Bestätigung, dass der Betriebsrat das Recht hat, auf Missstände im Unternehmen hinzuweisen. Parallel werden am Arbeitsgericht Wiesbaden weitere Fälle verhandelt. Es geht meist um Leiharbeit und um die Eingruppierung in den Tarifvertrag für rund 200 Beschäftigte. Der Arbeitgeber versucht, niedrigere Entgeltgruppen durchzusetzen, als der Tarifvertrag vorschreibt. ver.di ist zuversichtlich, sich auch hier noch durchzusetzen.