Ausgabe 08/2013
Kein Anspruch auf Festanstellung
Kurznachrichten
Leiharbeit | Viele Leiharbeitnehmer/innen arbeiten dauerhaft in einem Betrieb, an den sie ausgeliehen worden sind. Damit umgehen die ausleihenden Betriebe geltende Tarifverträge. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass im Falle einer solch dauerhaften Überlassung kein Anspruch des Beschäftigten auf ein Arbeitsverhältnis mit dem entleihenden Betrieb besteht, wenn das ausleihende Unternehmen eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat. "Wenn unter dem Deckmantel einer Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz rechtswidrige Dauerleihe ohne Konsequenzen fortgesetzt werden kann, bleiben betroffene Beschäftigte im Ergebnis schutzlos", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.
Mit Hilfe des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes hatte ein Arbeitnehmer geklagt, der über viele Jahre als IT-Sachbearbeiter an ein kommunales Krankenhaus verliehen worden war. Die Leiharbeitsfirma war eine Tochtergesellschaft des Krankenhauses. Kocsis kündigte an, ver.di werde weitere Verfahren zur höchstrichterlichen Klärung betreiben, denn ihrer Ansicht nach ist die jetzige BAG-Entscheidung nach geltendem EU-Recht zweifelhaft. Sie forderte zudem, die im Koalitionsvertrag vorgesehene gesetzliche Begrenzung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten schnell umzusetzen.
Az. 9 AZR 51/13.
Europa tritt auf die Bremse
Arbeitsschutz | Bislang hat die EU im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz eine recht fortschrittliche Politik verfolgt. Jetzt hat die EU-Kommission angekündigt, von weiteren verbindlichen Arbeitsschutzvorschriften absehen zu wollen. Außerdem plant sie, bestehende Vorschriften daraufhin zu überprüfen, ob sie der Wettbewerbsfähigkeit schaden. "Für ver.di ist diese Kehrtwende besorgniserregend", heißt es in der aktuellen Ausgabe des ver.di-Infodienstes sopo aktuell. Mit Blick auf die Europawahlen im kommenden Jahr kündigt ver.di an, darauf zu achten, "dass die soziale Harmonisierung im europäischen Binnenmarkt nicht zum Stillstand kommt". http://sopo.verdi.de
Anspruch bestätigt
Urheber | Das Bundesverfasssungsgericht hat Anfang Dezember zwei Klagen gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung zurückgewiesen. Damit sei klargestellt, dass die Festlegung von Vergütungsansprüchen verfassungsgemäß sei, sagt der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Die Klagen hatten sich gegen eine Novelle des Urheberrechtsgesetzes gewandt. Seither können Urheber/innen nachträglich eine "angemessene Vergütung" einfordern.
1BvR 1842/11, 1BvR 1843/11